Elternzeit (mit Elterngeldbezug) Lehrer Bayern

Hallo,

Mein Mann ist Lehrer in Bayern, unser ET ist Anfang August, also zu Beginn der Sommerferien. Ich werde dann 15 Monate EZ am Stück nehmen, hauptsächlich mit EG plus. Es würd reich natürlich anbieten, dass mein Mann den 2. Lebensmonat EZ nimmt, also ab voraussichtlich Anfang September und den 12. Lebensmonat (Anfang Juli bis Anfang August), im Winter 25/26 geht er dann noch mal für 6 Monate in EZ und ich arbeite wieder. Diese zwei dann vermutlich an die Ferien angrenzenden Monate sind nun meine Frage. Kann man das so machen oder wird das eben aufgrund der Ferien nicht genehmigt? Es ist ja auch nicht sicher, ob sich die Ferien damit direkt verlängern…je nachdem wann das Kind halt kommt kann es auch sein, dass er für ein paar Tage zwischen Ferien und EZ in die Schule muss.
Außerdem hab ich mal für das restliche Schuljahr durchgeschaut, egal wann man EZ für 1 Monat nehmen möchte Grenz man immer vorne oder hinten an irgendwelche Ferien.

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Er sollte sich bei seiner Personalstelle informieren.
Bei uns (NDS) ist das absolut kein Problem und macht jeder so. Du kannst Elternzeit auch taggenau anmelden (relevant für die 6 Monate unbezahlt von deinem Mann).

Ich komme aber ursprünglich aus NRW und da ist es total unfair geregelt, dass die EZ immer den Abstand der Ferien haben muss. Du musst also z.b. 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien oder frühstens 6 Wochen nach Ende der Sommerferien wieder einsteigen. Machst du das nicht, wird das nur genehmigt, wenn du die Ferien ebenfalls nimmst. Mein Kollege musste so z.B. (Kind kam am Anfang Mai, Ferien begannen Anfang Juli) die kompletten Sommerferien noch unbezahlte Elternzeit nehmen, obwohl er für das neue Schuljahr ja schon wieder mit verschiedenen Aufgaben und Konferenzen betraut war 🫡 und aber eben die ersten 2 Monate seine Frau mit dem Geschwisterkind unterstützen wollte.
In NRW wäre dann auch 6 Monate EZ im Winter nicht genehmigungsfähig - da müsste er dann entweder vom 01.08.-31.01. Oder eben das zweite HJ von 01.02. bis 31.07. nehmen.

Also am Besten direkt in Bayern informieren.

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„ muss. Du musst also z.b. 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien oder frühstens 6 Wochen nach Ende der Sommerferien wieder einsteigen. Machst du das nicht, wird das nur genehmigt, wenn du die Ferien ebenfalls nimmst“

Na, das stimmt aber auch nicht so. Wenn man mit EG Bezug gleichzeitig hat, kann man auch drei Tage vor den Ferien wieder einsteigen. War bei mir nämlich der Fall

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1. benötigt er keine Genehmigung für die Elternzeit

2. kann er nehmen wie er möchte

3. euer Plan geht

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Leider verhält es sich bei Lehrern etwas anders…

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Aha und was ist die Quelle bzw. gesetzlichen Grundlage für deine Aussage ?

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