Kann ich wieder in Deutschland einreisen nach Abmeldung?

Hallo ihr lieben,

Ich bin in Deutschland geboren,hab den türkischen Pass und bin mit einem Deutschen Staatsbürger standesamtlich in Deutschland verheiratet seit 2019. Wir haben beide in Deutschland gearbeitet. Ich lebe mein ganzes Leben schon hier in Deutschland. Hab aber immer nur einen Aufenthaltatitel gehabt.
Wir würden gerne für eine ungewisse Zeit ins Ausland ziehen.
Jetzt mach ich mir Sorgen das ich irgendwann nicht mehr in Deutschland leben kann. Das sie mir eine Einreise verwehren können?
Meine Eltern haben auch beide den ausländischen Pass. Meine Schwestern und mein Bruder haben den Deutschen Pass.
Ich aber möchte meinen Türkischen behalten und auch keinen 2. Pass beantragen wollen.

Kennt sich da jemand aus?

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"Ich aber möchte meinen Türkischen behalten und auch keinen 2. Pass beantragen wollen."

Warum?

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Wir würden schon demnächst ins Ausland ziehen und das beantragen dauert sehr lange. Meine Schwester wartet schon seit letztem Jahr auf ihren. Sie hat den Antrag schon vor mehreren Monaten gestellt.


Kennst du dich den sonst aus damit?

Bearbeitet von Neuhier22
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Welchen Europareisepass hat deine Schwester wo beantragt und wartet seit wie lange drauf?

Ein deutsche Reisepass, der in einer Meldebehörde in Deutschland beantragt wird, ist derzeitig (momentan dauert es sehr lange) auf 8 Wochen fertig zur Abholung.

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Hast du die deutsche Staatsbürgerschaft?

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Nein, ich habe die Türkische Staatsbürgerschaft.
Bin aber hier in Deutschland geboren aufgewachsen, hier zur Schule gegangen etc.
Meine ganze Familie lebt auch hier in Deutschland.

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Was soll dann deine Aussage, dass du dir keinen 2. Pass beantragen WILLST? Du KANNST ja gar keinen beantragen.
Wie hat es deine Schwester dann geschafft, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?

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Hallo, das hängt ja auch immer vom Heimatland ab, wie alles so ist...

So lange du mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bist und ihr euch hier wieder niederlassen wollt, kannst du, sofern ich informiert bin, zumindest immer ein Visum beantragen, um wieder einzureisen.

Schließlich müsstest du eine Arbeit finden, damit du ein Arbeitsvisum (Einreisevisum zur Beschäftigung) bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland beantragen zu können und nach der Ankunft in Deutschland eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Allerdings müsstest du nachweisen, dass die Arbeitsstelle von einem EU-Bürger nicht besetzt werden konnte (stellt der potentielle AG aus).

Seit letzten Samstag ist das neue Staatsbürgerschaftsrecht aktiv. Damit darfst du deine türkische Staatsbürgerschaft behalten und die deutsche beantragen. Auch wenn du das nicht möchtest, wäre es wohl der sicherste Weg.

Ich würde mich an deiner Stelle beim BAMF informieren.

Gruß!

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Das heisst ich könnte mich nur wieder in Deutschland niederlassen wenn ich auch eine Arbeit finde?
Ansonsten nicht? Was wenn mein Partner wieder hier in Deutschland leben möchte und ich als die Ehefrau natürlich mitkomme? Ich hab als Buchhalterin gearbeitet. Es wird schwer nachzuweisen das es von einem EU-Bürger nicht besetzt werden konnte.

Ist ja doch komplizierter als gedacht.

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Wieso hast du die deutsche Staatsbürgerschaft denn nicht ?

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Wieso hast du die deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht?

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Ich hab nie dran gedacht sie zu beantragen. Automatisch hab ich sie natürlich auch nicht bekommen.
Meine Eltern haben beide auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich frag mich welche Rechte ich als die Ausländische Ehepartnerin habe. Mein Mann ist Deutscher und besitzt auch die Deutsche Staatsbürgerschaft.

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Welche "REchte" du hättest, kann ich dir leider auch nicht beantworten.
Frage mich allerdings, warum du die deutsche Staatsbürgerschaft nicht beantragst.
Dann hätten sich all deine Sorgen bezüglich Einreise und Aufenthalt erledigt.

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Hallo,
das würde ich so nicht riskieren an deiner Stelle. Ich meine man muss alle 6 Monate kurz einreisen um noch dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Bald (Ab Juni?) gibt es die doppelte Staatsbürgerschaft auch für türkische Staatsbürger, dann brauchst du deine jetzige nicht mehr aufgeben. Voraussetzung ist allerdings, dass du für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommst (also aktuell nicht arbeitslos bist) und gewisse andere Kriterien, die du aber wahrscheinlich eh erfüllst.

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Es gibt gefühlt tausend verschiedene Aufenthaltstitel. Auf welche Paragraphen stützt sich deiner? Ggf. wann läuft er ab, sofern nicht unbefristet?

Wenn du es ganz, ganz sicher haben möchtest, führt kein Weg an einem Termin bei deiner zuständigen Ausländerbehörde vorbei. Dort vorsprechen, die Gründe für den Auslandsaufenthalt darlegen, die Dauer benennen (das alles am schriftlich vorbereiten und mitnehmen) und sich schriftlich (!) bestätigen lassen, dass du mit deinem derzeitigen Titel bis zum XY wieder einreisen darfst. Dieser Prozess kann etwas dauern.

Wie schon geschrieben sind es in der Regel sechs Monate außerhalb Deutschlands bis der jeweilige Titel (sogar eine Niederlassungserlaubnis) erloschen ist. Ausnahmen darüber erteilt die zuständige Ausländerbehörde, und das auch nur mit guten Gründen und im Voraus.

Wenn du diesen Weg nicht gehen willst, weiterhin aber mit deutschen deutschen Ehemann verheiratet bleibst, kannst du zur Rückkehr das komplette Verfahren der Familienzusammenführung durchlaufen (das musst du aus dem Staat, in dem du dann leben wirst, anstrengen). DAS ist definitiv mehr Aufwand als sich jetzt Gedanken machen und vernüftig/ehrlich mit der ABH zu sprechen.

Was sind denn die Gründe für den Auslandsaufenthalt mit ungewisser Länge? Evtl. kann ich dir dann etwas mehr sagen, ob eine Ausnahmeregelung in Betracht kommt. Wobei das wiederrum auch sehr auf die ABH ankommt. Kenne solche und solche...

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Wie lange plant ihr denn ins Ausland zu gehen?
Bedenke,dass in D nächstes Jahr Wahlen sind und es nicht auszuschließen ist, dass sich hier einiges nach rechts bewegt und es Menschen, ohne deutschen Pass schwerer gemacht wird, hier wieder zu Fuß zu fassen.
Ich möchte hier keine politische oder generelle Diskussion auslösen, sondern das nur zu bedenken geben. Vielleicht macht es Sinn, den Wunsch ins Ausland zu gehen, hinten am zu stellen und dich erstmal um einen deutschen Pass zu bemühen.

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Sehe ich auch so. Auch ohne eine politische Diskussion lostreten zu möchten...

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Es wurde ja schon genug oft erwähnt, dass das einzig vernünftige wäre ab dem 26.6.24 die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dann hast du beide. Wichtig ist erst dann, sonst wird nach altem Gesetz bearbeitet, dann verlierst du die türkische. Langfristig macht nur das Sinn.
Ansonsten ist deine Einreise an deinen Mann gebunden. Er muss genügend für euch beide verdienen, ausreichend Wohnraum etc. Pp nachweisen. Und du musst das alles aus der Ferne beantragen...
Ich würde mir das sehr gut überlegen, ob es mir das wert ist, denn normalerweise verliert man seinen Aufenthalt nach 6 Monaten Abwesenheit...

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Mal ganz naiv gefragt: Was wäre denn so schlimm daran, die türkische zu verlieren?
Sie ist in D geboren, aufgewachsen, hat nen deutschen Mann, hat hier gearbeitet. Was bringt ihr die türkische Staatsangehörigkeit für Vorteile?
Möchte den Beitrag hier echt nicht schreddern. Aber die Frage liegt doch nahe?

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Das können ja ideologische sein. Z.b. Sie fühlt sich aufgrund ihrer familiären Herkunft als Türkin oder vielleicht wünscht es ihre Familie und sie stimmt dem zu?

Je nach Land ist es außerdem so, dass du nur erben kannst, wenn du die Staatsbürgerschaft besitzt. Würde z.b. ein Erbe in der Türkei anstehen und die Türkei wäre da ähnlich restriktiv wie andere Länder, würde sie mit deutscher Staatsangehörigkeit leer ausgehen...

Vielleicht antwortet sie ja noch :-)

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