Liebe Community,
leider hilft mir das Netz mal wieder nicht weiter.
Aktuell befinde ich mich mit Komplikationen in der Klinik (SSW 24). Eigentlich waren mein Mann und ich drauf und dran nun unseren Arbeitgebern die Mitteilung über die geplante Elternzeit in Bezug auf den geplanten ET Mitte September zu schicken. Aufgrund der aktuellen Umstände und unsere Vorgeschichte könnte es aber wohl eine (Extrem-)Frühgeburt werden. In diesem Fall stehen einem ja andere Mutterschafts- und Elterngeld-Bezüge zu, die unsere Elternzeitplanung beeinflussen.
Sollten wir die Mitteilung also erst einmal nicht schicken?
Oder schicken und dann nach der Frühgeburt ändern?
Ich würde natürlich einen Vermerk reinsetzen, dass ich bei einer Frühgeburt die geplanten Zeiten ändern werde. Unter Umständen könnte sich aber vielleicht einer der Arbeitgeber quer stellen und auf die erste Planung pochen. Dürfte er das?
Viele Grüße,
Wolke
geplante Elternzeit: lieber früher oder später mitteilen
Für Deinen Mann vielleicht wichtig: Kündigungsschutz gibt es nur im Zeitraum ab acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Wenn Ihr jetzt also die Elternzeit für September anmeldet, könnte er noch die Kündigung erhalten.
Von den mir bekannten Frühchen-Eltern hat kein Paar die arbeitsbedingte Abwesenheit des Papas bereut, so lange die Kinder in der Klinik waren. Insofern solltet Ihr gut überlegen, ob "ab Geburt" bei Euch für den Papa tatsächlich das ist, was Ihr benötigt und wollt.
Ach so: Wenn Ihr Lebensmonate angebt, dann zählen die an der tatsächlichen Geburt, nicht ab der voraussichtlichen. Insofern können sich die AG da nicht quer stellen, aber sie müssen eben auch nicht andere Lebensmonate akzeptieren, das wäre dann Kulanz.
ah super! Danke für die Einschätzung. Das hilft uns schon mal weiter!
Da mss aß n sich mit der ersten Mitteilung festlegt kann der AG natürlich die Änderung ablehnen.
Ich würde immer warten und dir Elternzeit später anmelden.
Aus welchem Grund möchtet ihr das so frühzeitig bereits schriftlich festlegen?
Ich würde für die Anmeldung der Elternzeit als Mutter immer mindestens die Geburt abwarten und dann den AG informieren.
Ich weiß auch nicht. irgendwie, weil wir uns durch den frühen Krankenhausaufenthalt verpflichtet fühlen. Aber das ist natürlich rechtlich irrelevant.