Hallo ihr Lieben.
Ich hatte eigentlich bis Ende des Jahres Elternzeit,habe sich jedoch auf August herabgesetzt, weil mir meine Arbeit so fehtl( arbeite in einer Behinderten Wohngemeinschaft) tja nun hatte ich einen positiven Test in der Hand und weiß eigentlich, ich darf nicht arbeiten gehen und wandere direkt wieder ins Beschäftigungsverbot. Desweiteren habe ich Angst, dass man mir unterstellt, ich habe dad mit Absicht getan,da ich erst vor 4 Wochen meine Eltbernzeit beim AG gekürzt hatte. Jemand Erfahrung?
Und Nu ?
Hey, also ich bin mir nicht ganz sicher ob das alles so richtig ist was ich dir schreibe aber ich kenne 2 frauen bei denen es so war.
Ich meine es war so das wenn man in der Elternzeit schwanger wird und dies beim Arbeitgeber angibt, man automatisch wieder ins Beschäftigungsverbot kommt. Natürlich nur wenn dies auch der Fall wäre würdest du auch arbeiten.
Also wäre es für deinen AG egal ob du nun die elternzeit verkürzt hast oder nicht. Höchstens könnte es für dich ein Nachteil sein weil eine freundin die paar monate elternzeit, die dann aufgrund des erneuten BV verkürzt wurden, wieder hinten dran hängen konnte.
Wie gesagt weiß ich nicht ob das wirklich so fest geregelt ist oder welche Vorgaben es da gibt. Aber da gibt es bestimmt auch Stellen bei denen man beraten lassen oder informieren kann.
Hallo du Liebe, dein Arbeitgeber wird Kenntnis haben, dass du gerne arbeitest, wenn du freiwillig die Elternzeit herabgesetzt hast ..und dir die Arbeit so fehlt. Du arbeitest mit Menschen, die deine Hilfe brauchen, da wird dein Chef dich doch auch gut einschätzen können, vermute ich mal, und wissen, dass eine Schwangerschaft halt auch mal „passiert“?
Und wenn du während der Elternzeit wieder schwanger geworden bist, dann besteht weiterhin Kündigungsschutz. Dieser ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz.
Alles Gute für dich!
Der Gedanke kann ihm sehr gut aufkommen!
Aber es kann dir ja erst mal egal sein.
Das Problem ist, dass Du Deine Elternzeit nicht beenden darfst um dann wieder ins Beschäftigungsverbot zu gehen.
Es kann also durchaus sein, dass es diesmal kein BV gibt, sondern einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz.
Grüsse
BiDi
Nein du hast das falsch verstanden, hatte vor 4 Wochen beim Arbeitgeber angerufen,da stand ich kurz kurz vor der Periode und habe gesagt, dass ich gerne früher kommen würde. War kein Problem wurde genehmigt. Tja dir zweite Periode kam dann nicht und ich bin schwanger.... Also meine Elternzeit wurde schon vom AG gekürzt
Das ist halt ein wenig tricky.
Der AG darf der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit nicht zustimmen um Dich dann gleich wieder in's Beschäftigungsverbot zu schicken. Also entweder glaubt Dein AG Dir, dann muss er Dir einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten (oder er bleibt auf Deinen Arbeitskosten sitzen) oder er glaubt Dir nicht und zieht wegen arglistiger Täuschung Deinerseits die Zustimmung zur Beendigung der Elternzeit zurück.
Grüsse
BiDi