Hallo! Ich habe die Elterngeldstelle diesbezüglich noch nicht erreicht, deshalb wollte ich euch mal fragen.
Mein Verständnis der neuen Elterngeldregelung ist, dass man im Steuerjahr vor der Geburt nicht mehr als 200.000 Euro verdient haben darf.
Unser Kind kommt jetzt bald und so verstehe ich, dass unser zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2023 relevant ist. Wir sind unter der Grenze.
Wird während des Elterngeldbezugs auch nochmal geprüft, ob man über der Grenze ist? Beim ersten Kind wurden immer die Gehaltsnachweise während Elterngeldbezug nachgefragt (allerdings Elterngeld Plus). Hier fallen bei uns nämlich ggf. geldwerte Vorteile durch den Arbeitgeber stark ins Gewicht, die nach meinem Verständnis nach zum Einkommen dazu gezählt werden.
Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?
Über Bemessungsgrenze WÄHREND Elterngeldbezug ok?
Für euch zählt nur dann das Jahr 2023, wenn Ihr Selbstständig seid. Ansonsten sind es immer die 12 Monate vor der Mutterschutz/Geburt.
Gehaltsnachweise werden nur gefordert, wenn man während dem Elterngeldbezug auch arbeitet. Ansonsten kann man ja nichts nachweisen.
Die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes.
Ob es überhaupt Elterngeld gibt (unabhängig davon wie hoch) entscheidet das Steuer Jahr 2023.
Oder stehe ich auf dem Schlauch?
@Ohana24: Genauso hab ich es auch verstanden. Die Höhe nach den letzten 12 Monaten, aber ob/ob nicht eben aus dem Jahr davor, da man sonst ja nicht das 'zu versteuernde Einkommen' bestimmen kann.
Ich weiß nicht, ob das eine seriöse Quelle ist, aber zB hier: https://www.elterngeld.net/einkommensgrenzen.html