An die Elterngeldexperten.. bzgl Mischeinkünfte

Hallo, ich brauch mal eure Hilfe. Kind 1 kam im Juni 2022 auf die Welt, Elterngeldbezug bis Juni 2023, danach weiterhin in Elternzeit bis 31.08.2024, zusätzlich hab ich ein Kleingewerbe wo ich allerdings nur hin und wieder mal bischen was einnehme. Zurück in de Job geht es am 01.09. allerdings bin ich ab Mitte Oktober wieder in Muschu, da Kind 2 vorraussichtlich am 25.10.2024 geboren wird. Jetzt hab ich gehört, dass man ggf bei Mischeinkünfte Jahre ausklammern kann, bzw den Bemessungszeitraum auf das Jahr vor Geburt des 1. Kindes verschieben kann. Ist das so? Kennt sich da jemand von euch aus? Liebe Grüße

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Hi, ja du kannst verschieben, aufgrund folgender Verschiebetatbestände:
2023 Bezug von Elterngeld
2022 Bezug von Elterngeld
2021 gilt als Bemessungszeitraum

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Es kommt darauf an, ob du im Gewerbe monatlich über eine gewisse Summe an Einkünften hattest.

Und verschieben kann man nicht viele Jahre, sondern man kann eben das/die Jahr/e ausklammern, in denen man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen hat.

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Das stimmt so nicht ganz. Wenn man unter 35€ monatlich mit der Selbstständigkeit erzielt, kann man (muss man aber nicht!) beantragen als nicht selbstständig zu zählen und somit würde der normale Bemessungszeitraum (12 Monate vor Beginn Mutterschutz) gelten. Aber für die TE wäre dies ja ein erheblicher Nachteil, damit würde sie höchstwahrscheinlich nur den Mindestbetrag erhalten. Daher kann sie ganz normal verschieben und es zählt das Jahr 2021.

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Vielen Dank für deine Hilfreiche Antwort. Lg

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