Hallo ihr Lieben,
ich möchte schon einmal im Voraus meinen Elternzeitantrag vorbereiten und komme mit den Mutterschutz- und Elternzeitrechnern nicht ganz klar.
Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 07.10.2024.
Dann beginnt mein Mutterschutz am 26.08.2024 und endet am 02.12.2024.
Nun mal als Beispiel:
Mein Baby kommt am 01.07.2024 zur Welt. Der Mutterschutz bleibt beim 26.08.2024 - 02.12.2024, da die fehlenden Tage nicht verloren gehen und an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt. Somit beginnt offiziell die Elternzeit ab dem 03.12.2024.
Ich möchte 1 Jahr also genau 12 Monate in Elternzeit gehen. Somit würde ich vom 03.12.2024 - 02.12.2025 Elternzeit beantragen, oder?
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Bei dem Mutterschutzrechner der Barmer muss man die Lebensmonate angeben, ab wann man Elternzeit machen möchte.
Welchen Monat muss man hier angeben, wenn man 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz ist?
Den ersten Lebensmonat?
Wenn ich Monat 1 - Monat 12 angebe, startet die Elternzeit an dem Tag, wo das Baby laut Beispiel geboren wird (hier 01.10.2024) obwohl die 8 Wochen Mutterschutz noch hinzukommen müssten, richtig?
Ich komme bei dem Rechner nicht auf ein richtiges Ergebnis wie es eigentlich sein soll.
https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/familie/schwangerschaft/gesunde-schwangerschaft/mutterschutzrechner-1054066
Ich hoffe es ist nicht all zu verwirrend und vielen Dank schon einmal für die Hilfe!! :D
Liebe Grüße
Laetitia
Hilfe bei Mutterschutzanrechnung für Elternzeit - Mutterschutzrechner
Der Teil des Mutterschutz nach Geburt wird als Elternzeit gewertet. Deine Elternzeit beginnt also immer mit Geburtsdatum deines Kindes.
Danke! Aber bis wann muss ich dann den Elternzeitantrag beim Arbeitgeber abgeben? Man muss ihn ja 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit abgeben. Aber wenn die Elternzeit mit Beginn des Geburtsdatum startet, muss ich den Antrag ohne genaues Geburtsdatum stellen?
Vielen Dank schonmal!
Ja genau. Da schreibst du das vorläufige Geburtsdatum (ET) rein und die voraussichtliche Dauer. Nach der Geburt informierst du deinen Arbeitgeber ja sowieso und teilst ihm das richtige Geburtsdatum mit.
Ja deine Elternzeit beginnt immer erst nach Ende der Mutterschutzfrist.. in deinem Beispiel am 01.12.
Aber Achtung beim Elterngeld:
Da werden die ersten 2 Monate Mutterschutzfrist schon als bezugszeitraum gewertet.
Ok danke!
Du machst es dir aber selbst unnötig schwer und kompliziert!
Schreib doch einfach „…im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xy…“
Das Enddatum ergänzt du nach der Geburt. Das ist schließlich das wichtigste.
Wenn du nur ein Jahr nehmen möchtest ist das Enddatum der Tag vorm ersten Geburtstag.
Wenn du dann allerdings nicht mehr als 32 Stunden/Woche arbeiten möchtest solltest du auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit anmelden!
Den Endzeitpunkt des Mutterschutzes kann man vor der Geburt eigentlich nie richtig angeben. Kommt das Kind früher als ET, dann werden die Tage angehängt. Kommt das Kind nach ET, dann kommen halt noch einmal 8 Wochen dazu.
Kommt das Kind als Frühgeburt, dann kannst du Glück haben und das Kind kommt im Mutterschutz. Kommt das Kind vor dem Mutterschutz, oder besonders früh, dann hat man leider kürzer Mutterschutz als normal (bzw. man hat eben halt nur die 6 Wochen vor der Geburt dann danach) , weil dann nur die 6 Wochen gerechnet werden (plus 12 Wochen nach der Geburt). Wenn dein Kind also am 1.07. kommt, dann hast du deutlich weniger Mutterschutz als wenn dein Kind am ET kommt.
In jedem Fall kannst du den Antrag so oder so nicht mit den korrekten Daten abgeben. Du kannst die voraussichtlichen Daten angeben, oder du gibst den Antrag halt erst nach der Geburt ab. Mindestens hast du dafür eine Woche Zeit (7 Wochen vor Beginn, 8 Wochen Mutterschutz hast du mindestens, bei Frühgeburt hast du mehr Zeit).
Persönlich würde ich es erst nach der Geburt abgeben. Da gewinnt man doch nix, wenn man es vorher abgibt.