Muss Konto von Ehepaar, nachdem einer gestorben ist, geschlossen werden u- neues Konto für Hinterbliebenen eröffnet ?

.....oder kann es weiterhin nur auf den Hinterbliebenen weiterlaufen ?


Habe zwei Freundinnen, bei der einen (Eltern) konnte es weiterlaufen auf die Mutter..

Bei der anderen (auch Eltern) musste es lt. Bank geschlossen werden und ein neues Konto auf
die Mutter eröffnet werden.

Oder könnte es an der Anzahl der Kinder/Erben liegen.
Im ersten Fall ist die Tochter Alleinerbin, wenn die Mutter versterben sollte und im
zweiten Fall sind es 4 Kinder.

Oder liegt es einfach nur an der Bank, dass jede Bank es anders handelt ?

Danke schon mal vorab.

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würde dringend von einem konto als erbengemeinschaft abraten

4

warum ?

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Wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft verstirbt, wird das ein absolutes Drama, weil teilweise nur ganz schwer nachzuweisen ist, was wem gehörte

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Ich vermute, im ersten Fall hatte die Frau des Verstorbenen schon zu seinen Lebzeiten eine Verfügungsvollmacht für das Konto. Die kann auch über den Tod hinaus gelten und damit kann das Konto so bleiben wie es ist.
Im zweiten Fall wird es die nicht gegeben haben (oder halt nicht über den Tod hinaus) und damit muss das Konto nach dem Tod aufgelöst werden.

Grüsse
BiDi

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Danke.

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Hallo,

das hängt davon ab, ob es ein "Und"- oder ein "Oder"-Konto war, wenn eine Fortführung möglich ist, liegt es aber teilweise auch an der Bank (bzw. am verwendeten IT-System), dass sie lieber schließen und neu eröffnen.

Viele Grüße
H.