Hallo ihr Lieben
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich hatte bis letztes Jahr (März 2023) einen Arbeitgeber wo ich als Verkäuferin gearbeitet habe. Der Arbeitsvertrag war befristet bis Ende März und wurde auch nicht verlängert.
Danach habe ich bis Juni 2023 von der Bundesagentur für Arbeit monatlich mein Geld bekommen. Ab Juni habe ich dann von der Krankenkasse mein Mutterschaftsgeld bekommen, weil ich ab da dann im Mutterschutz war. Im August 2023 habe ich dann unsere Tochter auf die Welt gebracht. Seit da bekomme ich mein Elterngeld, monatlich knapp 700€. Das Elterngeld bekomme ich jetzt noch bis zum 13.08.2024.
Ich bin nach der Geburt unserer Tochter relativ schnell wieder schwanger geworden und befinde mich derzeit in der 32 SSW und der geplante Entbindungstermin ist am 07.08.2024.
Mein Mann arbeitet Vollzeit und bekommt monatlich 2300-2400€ netto.
Jetzt ist meine Frage: steht mir mit der Geburt unseres zweiten Kindes jetzt im August finanziell etwas zu? Auch wen ich seit letztes Jahr keinen Arbeitgeber mehr habe. Das jetzige Elterngeld wird nur noch bis zum 13.08.2024 gezahlt. Es gibt ja dieses Basiselterngeld, was glaube ich 300€ im Monat ist. Würde mir das zustehen? Und wenn ja, wo müsste ich das beantragen? Und steht mir sonst noch etwas finanziell zu, wo ich beantragen könnte?
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Und sorry für den langen Text🌸
Steht mir finanziell etwas zu? Kennt sich vielleicht jemand aus
Du beantragst wieder Elterngeld bei der für Dich zuständigen Stelle.
Da die Geburten so dicht aufeinander folgen und Du aus dem Bemessungszeitraum alle Monate ausklammern kannst, werden für die Berechnung wieder die gleichen Monate herangezogen, wie für das Elterngeld des ersten Kindes. Du wirst also die gleiche Summe bekommen, wie für das erste Kind, plus Geschwisterbonus.
Danke für deine Antwort😊 bekomme ich wieder so viel wie ich jetzt bekomme, auch wen ich seit letzten Jahres März 2023 keinen Arbeitgeber mehr habe? Habe gedacht Elterngeld steht mir nur zu, wenn ich auch einen Arbeitgeber habe. Und wenn nicht, dann höchstens das Basiselterngeld von 300€.
Es kommt nur darauf an, ob du in den letzten 12 Monaten vor dem MuSchu gearbeitet hast, nicht darauf, ob du diesen Arbeitgeber im EG-Zeitraum immer noch hast.
Da deine Kinder kurz hintereinander geboren wurden kannst du die ersten bis zu 14 Lebensmonate EG-Bezug von K1 für die Berechnung des neuen EG ausklammern lassen. Somit bekommst du wieder 700 Euro plus 10 % Geschwisterbonus, also insgesamt 770 Euro.
Edit: der Grundbetrag ist nur für diejenigen relevant, die in den 12 Monaten vor Geburt gar nicht gearbeitet haben oder in so geringem Umfang, dass deren EG unter 300 Euro liegen würde. In dem Fall bekommen sie den Mindestbetrag von 300 Euro.
Hallo
Du bekommst Kindergeld und und Eg plus Geschwisterbonus und natürlich das Gehalt deines Mannes.