Beschäftigungsverbot + Firmenfitness

Hallo liebes Forum,

Ich habe mal eine Frage an alle unter euch die im Beschäftigungsverbot sind oder waren.
Ich bin im ärztlich verordneten Beschäftigungsverbot und nun habe ich von meinem Arbeitgeber eine Mail bekommen, dass sie meinen Zugang zum Firmenfitness-Angebot gekündigt haben. Als Grund wurde angegeben, dass ich ja jetzt kein Gehalt mehr bekomme.
Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wurden eure Benefits wie Firmenfitness im BV auch gestrichen?
Es ist natürlich eher eine „Kleinigkeit“, aber ich ärgere mich weil ich das Angebot total gerne genutzt habe und ich die Begründung nicht nachvollziehen kann.
Vielen Dank und liebe Grüße

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Die Begründung, dass du kein Gehalt mehr bekommst ist natürlich nicht rechtens. Selbstverständlich muss der AG weiterhin Gehalt bezahlen.

Einer schwangeren Beschäftigten dürfen keine Nachteile entstehen, deshalb darf der AG auch nicht irgendwelche Benefits aufgrund der Schwangerschaft streichen.

Wenn du allerdings im ärztlichen BV bist, kann der AG das überprüfen lassen. Der Besuch eines Fitnessstudios etc. mit parallelem BV aufgrund gesundheitlicher Gründe können beim AG schon Zweifel auslösen.

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Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Ich bin im BV weil ich keine Antikörper gegen Zytomegalie habe, also sollte das auch kein Grund sein.
Ich habe genau den gleichen Gedankengang, da es ja eine deutliche Benachteiligung gegenüber den andere Mitarbeitern ist.
Liebe Grüße

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Fehlende Antikörper rechtfertigen leider kein ärztliches BV, da der Arzt nicht für die Gestaltung des Arbeitsplatzes zuständig ist und es Aufgabe des Arbeitgebers ist, die einen Arbeitsplatz entsprechend der Mutterschutzrichtlinien anzubieten.
Aufgrund fehlender Antikörper müsste dann also, wenn es denn erforderlich ist, dich der AG ins BV schicken.

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Hey!
Ich bin zwar im betrieblichen BV, aber mir wurde das nicht gekündigt.

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Die Begründung ist natürlich falsch, denn bekommst nach wie vor Gehalt/Lohn, da der Mutterschutzlohn im BV gleichgestellt ist.

Allerdings kann es sein, dass sich dein AG auf deinen Arbeitsvertrag oder auf eine Betriebsvereinbarung bzgl. solcher Sonderleistungen beruft. Das würde ich nochmal prüfen oder eben deinen AG einfach nochmal deine Bedenken mitteilen. Je nach Unternehmen ist es ja auch oft so, dass viele Vorgänge weitgehend automatisiert & ohne Nachdenken ablaufen und dir niemand etwas "Böses" will und sich das Ganze relativ schnell zum Guten klären lässt.

Bearbeitet von stern-23