Hello:)
Kann mir vielleicht jemand weiter helfen und zwar geht es um das Thema Elterngeld.
Ich bin beim ersten Kind während der Ausbildung damals schwanger geworden, diese während dessen abgeschlossen und habe danach normal Elterngeld bekommen.
Danach 2 Jahre Elternzeit, nicht gearbeitet und jetzt mit Baby Nr. 2 schwanger. Kriege ich dann jetzt überhaupt Elterngeld? Weil ich habe ja die 2 Jahre nicht gearbeitet.. Oder hat das damit nichts zu tun ob man Einkommen hatte?
Freue mich auf eure Antworten
Elterngeld 2. Schwangerschaft
Du bekommt den Mindestsatz von 300 €. Es zählt immer das Einkommen der letzten 12 Monate. Wenn da kein Einkommen war, gibt es nur 300€.
Da du aber schon ein Kind hast, wird es noch einen Geschwisterbonus geben.
Das stimmt so nicht ganz, es können bis zu 14 Monate Elternzeit für die Berechnung des Elterngeld ausgeklammert werden.
Das stimmt auch nicht so ganz😅
Ausklammern geht nur wenn das erste Kind bei Geburt des 2. Nicht älter als 10 Monate ist oder wenn man wärend der letzten Monate ein Kleingewerbe hatte.
Elterngeld ist nicht an Mindesteinkommen gekoppelt.
Du bekommst mindestens den Mindestsatz. Ob du etwas mehr bekommst kommt auf den Geburtstag K 1 und den Beginn Mutterschutz K 2 an.
Wenn der Mutterschutz noch innerhalb deiner Elternzeit beginnt, solltest du diese zum Beginn (Enddatum 1 Tag vor Brginn) beenden, dann bekommst du auch den AG-Zuschuss wieder.
Geschwisterbonus hinters bis K 1 drei Jahre ist.
Danke 😊
Also wenn zwischen den Geburten 14 Monate liegen, dann bekommst du das „alte“ Elterngeld.
Bist du in einem Arbeitsverhältnis?
Also bei mir war es so:
Unbefristeter Vertrag. Baby Nummer 1 bekommen-2 Jahre Elternzeit.
3 Monate später wieder positiv getestet und meine werden jetzt 11 Monate knapp auseinander sein. Ich habe meine EZ vorzeitig beendet um in Mutterschutz gehen zu können. Damit ich Mutterschutzgeld der Krankenkasse erhalte und den Arbeitgeberzuschuss. Das Geld vom 2. Jahr Elternzeit, bekomme ich einmalig komplett ausgezahlt und muss dann für Nummer 2 alles neu beantragen. Das Elterngeld bleibt in dem Falle das gleiche.
Mindestsatz der Gelder: bei 1 Jahr EZ wären es dann 300€ und bei 2 Jahren 150€.
Rufe mal bei deiner Elterngeldstelle an und stelle dort deine Fragen. Es gibt auch Schwangerenberatung, die können die das alles ins Detail erklären.
Falls das Geld bei dir nicht reicht, empfehle ich dir Wohngeld zu beantragen. Wenn du das bekommst, dann kinderzuschlag. So kam ich auf die Summe, die ich bei einem Jahr EZ bekommen hätte. Bekam mit beidem 448€!
Muss ich bei Kind 2 jetzt auch wieder alles neu beantragen. Geht aber erst, wenn Elterngeld durch ist.
Hoffe ich konnte dir weiter helfen! 😌