Frage zum Vaterschaftsurlaub!

Hallöchen,

es gibt ja nun seit diesem Jahr diesen Sonderurlaub für Väter. 2 Wochen wenn ich mich nicht irre die die Väter nach der Geburt bekommen.

Wie wird das beantragt?
Muss ein AG diesen genehmigen?

Das wäre echt schön für meinen Mann die ersten 2 Wochen auch etwas vom Krümelchen zu haben und nicht erst nach der Arbeit.


LG

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Das ist meine ich noch nicht beschlossen und wird vermutlich auch noch etwas dauern.

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Hmm.. danke dir für die Antwort. 🤗

Jetzt wo ich noch genauer google hab ich es auch gelesen. 😅

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Dazu wurden die entsprechenden Regelungen immernoch nicht beschlossen, sodass es diesen Vaterschaftsurlaub leider immernoch nicht gibt. Ich bezweifel, dass das dieses Jahr noch was wird

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Ich danke dir für die Antwort.

Schade eigentlich.. wäre eigentlich sehr schön für alle werdende Väter.

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Absolut. Eir haben kürzlich auch noch ein Kind bekommen und hatten ursprünglich gehofft, dass das Gesetz bis dahin entsprechend geändert ist

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In Deutschland gibt es das bisher noch nicht.

Vielleicht hat der Arbeitgeber deines Mannes da eine spezielle Regelung für seine Mitarbeiter? Oder wie kommst du darauf?

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Wusste nicht das es noch nicht beschlossen wurde.. wenn ich es in Google eingebe steht es halt das es ab 2024 gilt.

Dann bin ich nur falsch informiert daher ja auch die Frage. 😉

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Gibt es tatsächlich noch nicht weil bei der Umsetzung gemauert wird. Da es aber eine EU Verordnung ist klagen die ersten Väter, um da Anspruch zu wehren müsste man es beim AG beantragen und dann die Ablehnung kassieren und eventuell später die Rechtssprechung abwarten.

Ob das Erfolg hat, keine Ahnung.

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Leider ist es keine Verordnung, die würde direkt gelten, sondern eine Richtlinie (bzw. Teil einer Richtlinie). Die muss in nationales Recht transferiert werden. Das hätte eigentlich bis 2022 geschehen müssen (RL ist von 2019). Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wurde aber von der Kommission wieder geschlossen.

Nach Auffassung des BMFSFJ muss Deutschland die RL nicht umsetzen "aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld". Dieser Meinung hat sich die Kommission angeschlossen. Die Erfolgschancen für die Klagen schätzen Juristen daher als gering ein. Da geht es eher darum, auf das Thema erneut aufmerksam zu machen.

Denn: Trotzdem soll der Vaterschaftsurlaub umgesetzt werden, steht im Koalitionsvertrag und es gibt einen Referentenentwurf für das Gesetz. Aber in den Abstimmungen mit anderen Ressorts und im aktuellen Haushaltskonflikt ist es irgendwo versandet. Ist ja leicht vorstellbar, welche Partei und welche Interessengruppen keine Fans davon sind.