Hallo an alle hier.
Mir lässt derzeit eine Situation an meinem Arbeitsplatz keine Ruhe.
Ich bin Physiotherapeutin in einer sehr kleinen, alten Praxis. Es gibt nur wenige Therapeuten und eine Kollegin 2xpro Woche für 3h an der Anmeldung. Soe übernimmt keine Aufgaben um was den Ablauf angeht sondern macht ausschließlich die Neuanlage und Abrechnung der Rezepte.
Wir sind charakterlich sehr verschieden, und Ende 2023 meinte ich solle sie bitte in ruhe lassen. So weit, so doof denn man kann. Sich ja räumlich nicht aus dem Weg gehen. Wir reden seither sehr wenig miteinander. Eigentlich nur "Guten Morgen" und "tschüss" maximal noch Kleinigkeiten wie "kannst du hier bitte unterschreiben?".
Dazu kommen viele Kleinigkeiten die mich mehr und mehr anstrengen.
Nun überlege ich meine Stunden in dieser Umgebung zu reduzieren, aus vielen Gründen möchte ich nicht weg dort, und an andere Stelle die "restlichen"stunden zu arbeiten um finanziell nich schlechter darzustellen. So richtig werde ich aber nicht schlau. Ein 538 Euro Job ist nich SV pflichtig. Also bekäme ich weniger Rentenpunkte. Aber bei mehr Verdienst kommt man mit Steuerklasse 6 auch nicht al gut davon.
Wie kann man denn berechnen was man dazuverdienen muss um netto bei +/- Null zu bleiben?
Ich hoffe man versteht was ich meine und sorry für den langen Eingangstext
Zweitjob und Rente
Die Steuerklasse 6 wird Dir, soweit ich weiß, mit der Einkommenssteuererklärung so erstattet, als hättest Du beide Gehälterin einem Job verdient.
D.h. Du legst unterjährig aus, bekommst aber am Jahresende eine Teil zurück.
Danke dir
Vorsicht!
Grundsätzlich hält sich die Meinung, dass man mit Steuerklasse 6 monatlich zu viele Steuern zahlt und deswegen mit der Einkommensteuer etwas zurück bekommt. Das habe ich lange auch so gedacht, aber vor kurzem es mal aus gegebenen Anlass (angebotener Nebenjob) durchgerechnet. Bei mir würde es vermutlich trotz Steuerklasse 6 im Nebenjob zu einer deutlichen Steuernachzahlung kommen. Es KANN sicherlich so sein, dass man durch die Steuerklasse 6 eine Erstattung erhält, wenn das Gehalt daraus nicht besonders hoch ist, kurzzeitig ein zusätzliches Gehalt ist o.ä., aber bei dauerhaftem Zuverdienst kann es auch anders aussehen.
Das Lohnsteuersystem ist ja wie folgt: aufs Jahr gesehen wird ein Einkommen und anhand dessen wird die Steuerlast ermittelt. Das kann man ganz allgemein gut nachvollziehen, wenn man in die Einkommensteuertabelle sieht. Ich habe ein Gesamtbrutto x, darauf muss ich so und so viel Steuer zahlen. Da geht ggf noch anderes ab, was einkommensmindernd ist (bspw hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Handwerker, Tatsachen wie alleinerziehend, Behinderung, Pflege oä), aber als Richtwert ist das zu sehen.
Das heißt, du müsstest dir mE einen Nettowert hochrechnen lassen (onlinerechner), der das Gesamtbrutto wiederspiegelt und dann aufgeteilt durchrechnen. Als Beispiel: du möchtest x als netto haben, das ergäbe zB 3.500 brutto monatlich. Davon stellst du dir 50% bei deinem alten AG, 50% beim neuen vor. Dann rechnest du 1.750 € als Brutto auf netto um, einmal mit Steuerklasse 1 (oder was du hast), einmal Steuerklasse 6, und schaust dir die Lohnsteuer an. Rechne beides zusammen und vergleiche dann, wie viel Lohnsteuer bei 3.500€ (würdest du nur bei einem AG arbeiten) anfallen würde. Ist die Gesamtsumme der beiden Lohnsteuerbeträge mehr als würdest du nur für einen AG arbeiten, musst du das gedanklich bei deiner Gehaltsvorstellung beim neuen AG draufschlagen (netto bzw auch noch die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen).
Insgesamt ist das Thema sehr komplex wie du siehst, zumindest wenn man ein konkretes netto vor Augen hat.
Ich hoffe, es war nachvollziehbar, was ich geschrieben habe, und es hilft dir etwas weiter.. 😉
Liebe Grüße
Endiva