BV, Minijob & Mutterschutz

Hallo,

ich arbeite in der Pflege und bin im BV von meiner Arbeit aus.

Ich habe jetzt ein Jobangebot bekommen. Ich könnte 520€ Kraft im kaufmännischen Bereich im Homeoffice sein. (War früher gelernte Kauffrau)

Allerdings beginnt mein Mutterschutz im September. (Mitte ca 15.09)

Durfte ich den Job überhaupt ausführen im Muschu?

Ändert sich dann was am Mutterschutzgehalt, dass wird ja aus meiner regulären Arbeit und der KK getragen soweit ich weiß.

Oder könnte ich regulär erst nach den ganzen Mutterschutz Sachen anfangen?

Hat jemand Ahnung? Lg!

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Nein im Mutterschutz darfst du keinen Job ausüben

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Das ist so nicht ganz richtig. Auf den Mutterschutz vor der Geburt kann frau verzichten. Nur im Mutterschutz nach der Geburt ist eine abhängige Beschäftigung absolut ausgeschlossen.

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Müsste ich dafür in beiden Jobs quasi auf den Mutterschutz verzichten? Wie würde das dann mit dem BV aussehen?

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Wenn du vom Arbeitgeber ein BV bekommen hast, ist es ja deswegen, weil er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn der Minijob mutterschutzkonform ist und dein Arbeitgeber dir die Ausübung genehmigt, kannst du meines Wissens nach dort arbeiten. Entweder nur bis zum Mutterschutz oder darüber hinaus.

Wir hatten eine Minijobberin, die bei uns leichte Bürotätigkeiten verrichtet hat, in ihrem Hauptjob aber ein BV vom Arbeitgeber hatte. Da sie nach dem Mutterschutz wieder bei uns dem Minijob nachgehen wollte, habe ich im Lohnprogramm beide Verdienste eingetragen und das hat mir dann unseren Anteil bezüglich des Arbeitgeberzuschusses im Mutterschutz berechnet. Die Krankenkasse zahlt ja nur 13,- Euro täglich, der Rest wird vom Arbeitgeber aufgestockt.

Dein Minijob-Arbeitgeber könnte deinen Vertrag aber vielleicht auch befristen und somit vor Mutterschutzbeginn enden lassen. Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich leider nicht genau sagen.

Dein BV beim Hauptarbeitgeber hat wahrscheinlich als Enddatum den errechneten ET - zumindest kenne ich das von ärztlichen BVs. Damit könntest du auf den Mutterschutz im Hauptjob dann schonmal gar nicht verzichten - warum auch, hat ja einen Grund (ärztlich = Gefahr für dich oder das Kind; betrieblich = nicht mutterschutzkonform, was sich ja nicht urplötzlich 6 Wochen vor ET ändert).
Wenn du im Minijob auf den Mutterschutz verzichtest, werden die 13,- Euro täglich deinem Hauptarbeitgeber zugeschrieben und seine Aufstockung fällt für ihn geringer aus (ansonsten eigentlich prozentualer Anteil der 13,- Euro bezogen auf Hauptarbeitslohn zu Minijoblohn, demnach Aufstockung höher; was aber wegen der U2-Umlage eh eigentlich irrelevant ist). Theoretisch solltest du mit oder ohne Mutterschutz die letzten 6 Wochen vor ET gesamtgeldtechnisch keinen Unterschied bemerken.
Obacht, keine Panik schieben: Krankenkasse zahlt 6 Wochen vor ET auf einmal, der Arbeitgeber zum gewohnten Auszahlungstermin.

Hoffe, es war ein wenig verständlich. 100%-ig sicher bin ich mir aber nicht.

Wünsche dir eine schöne Kugelzeit.

P.S.: Ich wäre in meinen vier Schwangerschaften eher nicht mehr in der Lage gewesen, auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten. Wehwehchen hier und da, sowie jedes Mal eine enorme Kugel (waren große Babys) und einfach den Tag in Ruhe starten waren bei mir echt Gründe, den Mutterschutzbeginn zu feiern. Aber da ist ja jede anders. 😅

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Hier auch nochmal: sie braucht KEINE Genehmigung für den Nebenjob

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Okay. Vielen Dank für den Hinweis. Das war mir so nicht bekannt.
Den Nebenjob muss sie dennoch - wenn sie dort auch den vorgeburtlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte - beim Hauptarbeitgeber angeben, da die Zuzahlung der Krankenkasse aufgeteilt wird (programmseitig) und somit die Höhe der Arbeitgeberzuzahlung variiert.

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Du kannst problemlos den Minijob auch im Mutterschutz ausüben. Du bekommst dann eben das Gehalt dafür ganz normal.

Im Hauptjob bekommst du im Mutterschutz den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, welches du von der Krankenkasse bekommst.

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Aber doch nicht nach der Geburt. Dann darf man doch nicht beschäftigt werden.

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Das ist richtig. Hab ich irgendetwas überlesen im Beitrag? Ich hatte es so verstanden, dass sie nach dem Mutterschutz vor der Geburt fragt.