Hallo,
mein Partner und ich erwarten unser erstes gemeinsames Kind, ich bin im 5. Monat schwanger.
Nach den 8 Wochen Mutterschutz werde ich wieder arbeiten gehen, da ich deutlich mehr verdiene als mein Partner und wir mit seinem Gehalt und Elterngeld nicht so ganz rum kommen würden. Mein Partner wird dann das 1. Jahr in Elternzeit gehen.
Mein Partner hat noch 3 unterhaltspflichtige Kinder aus einer anderen Beziehung. Wie sich das im Detail finanziell gestaltet, werden wir jetzt die Tage noch mit einem Anwalt klären. Um auf das Gespräch mit dem Anwalt schon etwas vorbereitet zu sein, wollte ich hier schon mal nach Erfahrungen fragen und worauf wir vielleicht auch achten müssen.
Elterngeld und Unterhalt
Zahlt er denn jetzt vernünftig Unterhalt?
Was heißt denn 'vernünftig'? Er zahlt den vom Jugendamt festgelegten Unterhalt.
Ok. Ist es denn der Mindestunterhalt?
Oder ist er ein Mangelfall?
Es wird eine Neuberechnung geben. Er ist ja dann 4 Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Er wird aber weiter Unterhalt zahlen müssen.
wenn du der Hauptverdieder bist, wird dein Eionkommen mit berechnet, 10% deines Lohn stehen deinem Mann alsTaschengeld zu, das wird auf sein Einkommen angerechnet
Wieso sollte ich meinem Mann Taschengeld zahlen? Wir leben doch zusammen.
Es geht doch um das was fiktiv angesetzt wird .
Das macht ja auch total Sinn.
Finde 10 Prozent noch recht wenig sogar …
Wir hatten die gleiche Konstellation. Es gibt dazu eine Reihe von Urteilen. Stichwort Rollentausch.
Kurz gefasst: In neuen Paarsituationen/Elternschaft ist der Vater von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit seinen bisherigen unterhaltspflichtigen Kindern gegenüber befreit, solange die Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Elternzeit) naheliegend ist, da er deutlich weniger verdient als die Partnerin. Sein Selbstbehalt wird entsprechend abgesenkt, das mit dem Taschengeld gibt es nur in den Konstellationen ohne eigenes Einkommen (trifft ja hier nicht zu, da EG bezogen wird). Übersteigt das Elterngeld den Selbstbehalt, ist davon Unterhalt zu zahlen. Ein Mangelfall ist er auf jeden Fall. Auch eine Streckung der Elternzeit über EG+ ist zulässig und reduziert den Unterhalt nochmal.
Tja und das finde ich einfach nur absolut unfair …
Ich hoffe bei Mangelfall muss man die Schulden die man macht wirklich bis zum Lebensende zurück zahlen
Nein, muss man nicht, da man ja nicht zahlungsfähig war. Nur bei Zahlungunwilligkeit muss man den Unterhalt zurückzahlen.
Es geht hier wahrscheinlich um ein Jahr, in dem die drei anderen Kinder des Vaters statt des Mindestunterhalts von ihm UHV vom Jugendamt bekommen. Da kann man die Kirche doch im Dorf lassen.