Frühchen - Geld für 12 Wochen von KK vierter Monat nun weniger ?

Hallo ihr . Beim Finanzforum ist seit Monaten niemand aktiv deswegen versuch ich es hier .
Es geht ums EG.
Ich bin Alleinerziehend von nun zwei Kindern.
Nun habe ich endlich mein Elterngeld bescheid , ich hatte 12 Wochen Mutterschutz und somit Geld von der KK erhalten weil meine Tochter vier Wochen vor ET zur Welt kam . Im Bescheid war jetzt alles schön in einer tabelle aufgelistet. Es steht in der Tabelle das ich für Lebensmonate 01-03 kein Geld erhalte ( verstehe ich da Geld von der KK ). In dem LM 04 erhalte ich ca 250 Euro . Und für die restlichen LM 850 Euro . Ich verstehe nun nicht wieso der vierte LM mit so wenig berechnet wird ? Hat jemand von euch eine Idee ? :/ LG

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Hey,

Also du wirst für den 4. Lebensmonat vermutlich auch noch Geld von der KK (anteilig bekommen; da zählt das genaue Datum des Ende des Mutterschutzes). War bei mir auch so. Hatte bis 30.10 Gehalt bekommen bzw Geld für Mutterschutzzeit und den 31.10 (ab da wo ich in Elternzeit war) nur den Elterngeldteil, ein paar Euro. Ab dem Monat danach gab es das normale Elterngeld in voller Höhe. Das würde ja ungefähr passen mit den 12 Wochen.

Ich hoffe du kannst es ein wenig nachvollziehen.
LG

Bearbeitet von sunnymoni
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Du bekommst nicht nur 12 Wochen Mutterschutz, sondern dir werden bei einem Frühchen auch die Restwochen "gutgeschrieben", welche du vor der Entbindung nicht hattest (6 Wochen).

Da dein Kind 4 Wochen zu früh kam, beträgt die Dauer des Mutterschutzes 12 Wochen (da Frühchen) PLUS 2 Wochen Mutterschutz, welche dir vor der Entbindung, von den regulären 6 Wochen, entfallen sind.

Bearbeitet von stern-23
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Ah und deswegen ragt es in Monat 04 rein und gibt nur anteilig EG.
Vielen Dank !

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Genau so ist es. :)

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