Guten Morgen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe ein paar Fragen zur Elternzeit oder einer Alternative.
Kurz: ich möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber in Elternzeit gehen, um bei einem anderen Arbeitgeber in der Zeit für 30 Stunden/Woche zu arbeiten. Dies ist mit beiden Seiten bereits geklärt und beiderseits in Ordnung.
Nun dachte ich, man müsse die Elternzeit 4 Wochen vorher anmelden. Es sind aber 7 Wochen. Wenn der alte Arbeitgeber aber zustimmt, kann ich dann trotzdem in 4 Wochen in Elternzeit gehen, auch wenn gesetzlich die 7 Wochen vorgeschrieben sind?
Alternativ war meine Idee, mich für 2 Jahre vom alten Arbeitgeber unentgeltlich freistellen zu lassen bzw. den Arbeitsvertrag ruhen zu lassen.
Gibt es sowas? Kann man das machen?
Bei meinem alten Arbeitgeber wird mir keiner Steine in den Weg legen, wir kommen sehr gut aus.
Trotzdem soll ja alles rechtlich korrekt sein.
Vielen Dank im Voraus 😊
Ruhender Arbeitsvertrag statt Elternzeit ?!
du bist doch beim Finanzamt für de einen steuerlich gemeldet, wenn dich ein weiterer anmeldet, bis du auf Steuerkarte 6, das rechnet sich nicht. Aussderdem wird dein Gehalt mit dem Elterngeld verrechnet und auch wenn du so wenig verdienst, dass du es noh bekommst, versteuerst du da ganze voll
Stimmt nicht ganz.
Die Steuer wird erst am Jahresende mit Abgabe der Einkommenssteuererklärung berechnet. Sie würde nur unterjährig Zuviel zahlen. Das könnte sie aber mit dem Finanzamt wahrscheinlich absprechen und ggf. für etwas anderes einen zusätzlichen Freibetrag eintragen lassen. So kommt das wieder hin und sie hat monatlich ihr reguläres netto.
Von Elterngeld war ja hier nicht die Rede, daher gehe ich mal davon aus, dass die TE nicht vorhatte, welches zu beziehen.
Der neue AG kann die TE als Hauptarbeitgeber anmelden, dann bleibt die bisherige Steuerklasse. Im Worst Case bekommt man die zu viel gezahlte Steuer spätestens über den Lohnsteuerjahresausgleich.
Die von dir beschriebene Konstellation gilt für Nebenbeschäftigungen, bei denen man vom bisherigen (Haupt-)Arbeitgeber weiterhin Lohn erhält und eine weitere Tätigkeit über Minijob-Niveau ausübt.
Ich würde mich an deiner Stelle unbezahlt freistellen lassen, damit du deine Elternzeit nicht verbrauchst. Steuerlich sollte das spätestens mit Abgabe der Steuererklärung passen.
Wenn beide Arbeitgeber einverstanden sind und ihr euch einig seid, gibt es auch keine Fristen an die ihr euch halten müsst.
Natürlich kann man das so regeln, wenn beide Parteien einverstanden sind. Ich war auch schon mal beurlaubt (nicht wegen Kindererziehung) und in dieser Zeit bei einem anderen AG tätig.
Einziger Vorteil der Elternzeit wäre für dich der erweiterte Kündigungsschutz. Andererseits hebst du dir so die EZ auf, falls du sie doch noch mal brauchst (Schuleintritt o. ä.).
Der richtige Begriff ist übrigens "unbezahlter Urlaub", nicht Freistellung. Während einer Freistellung bekommt man idR weiterhin Gehalt und erwirbt sogar Urlaubsansprüche.
Selbstverständlich kann man sich im gegenseitigen Einvernehmen auf eine kürzere Frist zur Anmeldung der EZ einigen. das sollte gar kein Problem sein.
Bei der anderen Frage habe ich fachlich zu wenig Ahnung. Wenn du aber bei einem anderen AG ins er Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, also Krankenkasse, Rente, etc. kein Thema ist, sehe ich in der EZ keinen Vorteil, außer dem Kündigungsschutz.