Hallo,
Ich bin seit 15 Jahren angestellt in einem großen Konzern. In den letzten Jahren wurden nach und nach Standorte geschlossen. Unsere Zahlen sind seit längerem nicht so gut und wir haben jetzt noch für 1 Jahr die Chance bekommen und wenn wir dann nicht mehr Umsatz machen, könnte wohl auch unser Standort geschlossen werden.
Mein Mann und ich arbeiten beide im selben Unternehmen und wir sind grade mitten in der Kinderplanung. Da wir beide Mitte / Ende 30 sind haben wir auch nicht mehr viel Zeit.
Für mich ist das ein sehr bitterer Beigeschmack, falls die Firma wirklich in 1 Jahr schließen sollte und ich mich dann in Elternzeit befinde und mein Mann auf Jobsuche. Es steht natürlich auch nicht 100% ob es wirklich so kommt und die Firma nicht doch bleibt, deswegen will ich meine Lebensplanung davon nicht abhängig machen.
Wie sieht den hier die Rechtslage aus?
Wenn ich zu dem Zeitpunkt in Elternzeit bin, bekomme ich dann trotzdem meine 6 Monate Kündigungsfrist bezahlt? Die Summe wäre ja viel Höher als das Elterngeld?
Gibt es trotzdem eine Abfindung?
Habt ihr so eine Schließung schon mal miterlebt? Sowas geht ja auch nicht von heute und morgen und in Elternzeit kann man ja nicht so einfach gekündigt werden. Wäre ich dann bis Tag X , also der letzte Tag bis zur Schließung noch angestellt oder könnte man vorher gekündigt werden?
Habe ich dann nach dem Elterngeld Anspruch auf ALG 1, falls ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe?
Kennt sich jemand mit so einer Situation aus?
Was würdet ihr machen?
Liebe Grüße
Betriebsschließung während Elternzeit
Ich würde das Schiff verlassen, bevor es sinkt - sprich mind. dein mann kann JETZT sich einen anderen Job suchen.
Auch in elternzeit kann man gekündigt werden, wenn es den Job nicht mehr gibt. Es muss nur ggf. Vom Unternehmen vor Gericht bestätigt werden, wenn die kündigungsschutzklage einreichst.
Natürlich kannst du in elternzeit deine 6 Monate Gehalt bekommen. Es hängt aber etwas von den dazugehörenden Abmachungen ab, die der AG trifft, wenn mich nicht alles täuscht. In elternzeit bist du in einem ruhenden Arbeitsverhältnis.
Ob es überhaupt eine Abfindung gibt, ist auch verhandlungssache - du kannst auch in elternzeit eine Abfindung bekommen.
Unabhängig von einer betriebsschließung kann man nach dem elterngeld ALG1 bekommen, wenn man Anspruch hat, was du hättest. Du musst dafür aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Betreuung für dein Kind haben.
Ich habe so eine Standortschließung im nahen Umfeld erlebt. Es haben auch vorher viele schon gewechselt, weil sie damit gerechnet haben. Es gab dort einen Betriebsrat, und der Mutterkonzern hatte noch Geld, es war ja nur der Standort, der schloss. Ende vom Lied: Es gab eine saftige Abfindung Plus Prämien für einzelne Mitarbeiter, wenn sie sich nach der Schließung noch an der Abwicklung beteiligen. Die gezahlten Summen waren bei langer Zugehörigkeit teils 6-stellig. Da haben sich so einige im Nachhinein in den Hintern gebissen, das "Schiff beim Sinken" nicht begleitet zu haben. Es ist aber selbstverständlich ein Pokerspiel und keiner kann in die Zukunft sehen.
Die Kündigungen gingen damals alle zeitgleich ca. 8 Monate vor Schließung an alle zum Schließdatum raus. Wer früher gehen wollte, konnte das selbstverständlich - clever von der Geschäftsführung, denn dass es eine Abfindung gibt, war erst so 2-3 Monate vor Schließung klar. Da waren viele schon über alle Berge.
Anmerkung zusätzlich: Bei so einer Schließung kann man sogar schwanger gekündigt werden. Man sollte also vorher durchrechnen, wie man im worst case dasteht und dann entscheiden.
Bei einer Betriebsschliessung gibt es soviel Szenarien, wie die ablaufen kann, da kann man nur spekulieren, wie es bei Eurer Firma ablaufen wird.
Fakt ist aber, Du kannst aus wichtigen Gründen auch während der Elternzeit gekündigt werden. Dafür braucht es halt eine Extra-Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde - aber die wird bei einer Betriebsschliessung mit ziemlicher Sicherheit erteilt.
Wenn Du während der Kündigungsfrist noch in Elternzeit bist, wirst Du natürlich kein Gehalt währenddessen bekommen. Du arbeitest ja nicht. Das einzige denkbare Szenario wäre, dass Du freigestellt wirst und der Betrieb Deine Elternzeit vorzeitig beendet (die brauchst Du während der Freistellung ja nicht). Aber wieso sollte der Betrieb das tun?
Eine Abfindung ist kein Muss. Ob der Betrieb überhaupt welche zahlt, an alle oder nur an einzelne: Das ist eins der vielen Szenarien und damit Spekulation.
Wenn Du keinen Job hast und die Kinderbetreuung gesichert hast, darfst Du natürlich ALG1 beantragen.
Grüsse
BiDi
Wie jemand schon erwähnt hat, ist das wirklich ganz unterschiedlich. Ein Gesetz auf eine bestimmte Abfindungssumme gibt es nicht. Man kann im schlimmsten Fall auch leer ausgehen. Noch eine Möglichkeit wäre, dass der Betrieb euch eine Arbeit an einem anderen Standort in der Nähe anbietet ( je nach Vertrag wäre das bei uns z B. möglich, und dann wären Abfindung etc nicht fällig und man müsste selber kündigen)
Es gibt keine gesetzliche Abfindungspflicht.
Hab ich was anderes behauptet?
Hey!
Ich würde mich bei ehemaligen Mitarbeitern der Standorte informieren, die bereits geschlossen sind.
Vielleicht kennst du den ein oder anderen.
Liebe Grüße
Schoko
Bei mir war / ist es so: mittelständische Firma, nur noch ein Standort . Jahresanfang wurde bekannt gegeben, dass die Firma zum Jahresende geschlossen wird. Ich bin seit Ende letzten Jahres in Elternzeit.
Zuerst habe ich Post vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen. Die Firma musste darlegen, warum ich gekündigt werden soll und ob es keinerlei andere Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung gäbe. Dann wurde ich befragt, ob ich da Möglichkeiten sehe - habe ich verneint, denn es wurde ja die ganze Firma geschlossen. Dann hat das Gewerbeaufsichtsamt festgelegt, dass ich gekündigt werden darf, allerdings nur wenn die Firma wirklich und tatsächlich schließt und ich darf erst zum letzten Tag dort gekündigt werden.
Der Betriebsrat hat einen Sozialplan ausgehandelt, ich kriege also dieselbe Abfindung wie alle Mitarbeiter - in unserem Fall ein halbes Monatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr.
Versichern muss ich mich dann über meinen Mann in der Familienversicherung. Da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe (bin ja eigentlich in Elternzeit) habe ich mich auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet.
Was würdet ihr machen?
Ich würde JETZT etwas neues suchen. Zumindest an Stelle deines Mannes.
Der ehemaligen firma meines Mannes ging es letztes Jahre ähnlich. Es wurde aber immer geredet, dass man Lösungen findet. Er hat sich dann auf die Suche nach was neuem gemacht, so hatte er Zeit, wirklich das zu finden, was ihm gefiel. Tja, er war drei Tage im neuen Job, da wurde verkündet, dass die Firma geschlossen wird. Ein Großteil seiner ehemaligen Kollegen u.a..ein paar, die beide dort gearbeitet haben und sie war zum Zeitpunkt der Verkündung noch in EZ, haben noch nichts passendes gefunden.
Ich würde da nicht abwarten, sondern mich auf die Suche nach einem passenden Job machen. Muss ja auch finanziell passen.