Eine Frage zum Mutterschutz interessehalber

Es war interessant zu lesen, wie das mit dem Mutterschutz bei Frühchen läuft.

Wie sieht es denn aus, wenn das Baby zb eine Woche zu spät kommt? Man kann die Woche ja nicht vom Mutterschutz nach der Geburt abziehen, weil dieser ja auch der Erholung der Mutter dient.

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Genau, da wird nichts abgezogen. Dann hat man längere Zeit Mutterschutz.

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die Rechtsinformation dazu:
Wie lange Sie Mutterschaftsgeld erhalten

Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt.

Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Ebenso wird die Zahlung des Mutterschaftsgeldes um vier Wochen verlängert, wenn das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt oder beim Baby in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt und ein Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist bei der AOK gestellt wird.

Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, geht Ihnen dadurch kein Mutterschaftsgeld verloren. Denn bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld entsprechend länger gezahlt.
So viel Mutterschaftsgeld erhalten Sie

Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK. Die Differenz zum Nettolohn zahlt Ihr Arbeitgeber.
Selbstständige erhalten von der AOK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Frauen, die während ihrer Elternzeit ein weiteres Kind erwarten, zahlt die AOK maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Für die Zeit, in der sich Elternzeit und neuer Mutterschutz überschneiden, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Üben Sie zusätzlich noch eine Tätigkeit aus, erhalten Sie daraus ebenfalls maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK.
Bei Bürgergeld erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Allerdings erhöht sich Ihr Bürgergeld. Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Sie bis zum Tag der Geburt einen sogenannten schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (bei Alleinstehenden rund 71 Euro). Zusätzlich können Sie noch Leistungen für notwendige Erstausstattungen beantragen.
Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.

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Das ist der Ausgleich fürs warten 😉