Hallo,
Ich hab hier mal eine Frage, ich bin aktuell Schwanger (28 ssw) leider geht es mir in der Schwangerschaft nicht gut und habe oft mit Problemen zu kämpfen und kann dies bezüglich auch nicht viel arbeiten gehen. Nun habe ich Angst das ich irgendwann ins Krankengeld falle, ich bin immer höchstens nur 1 Woche krank geschrieben ( war bis jetzt 3-4 mal so) oder bin 3 Tage so krank gemeldet , entweder gehe ich dazwischen 2-3 Tage arbeiten oder habe 2 Wochen Urlaub.
Die letzte Woche wurde ich auf eine andere Diagnose als sonst krank geschrieben.
Kann ich trotzdem ins Krankengeld fallen?
Vielen Dank im Voraus:)
Krankschreibung in der Schwangerschaft
Hallo,
zunächst einmal tut es mir leid, dass es dir oft so schlecht geht.
Normalerweise hat man einen Anspruch auf 6 Wochen (42 Kalendertage) Lohnfortzahlung, bevor man ins Krankengeld fällt. Dabei zählt allerdings nicht, dass die sechs Wochen am Stück sein müssen, sondern es werden alle Erkrankungen innerhalb von 12 Monaten zusammengezählt, die ursächlich zusammenhängen. Ausnahme, man hat dazwischen sechs Monate ohne Fehlzeiten auf die Diagnose gearbeitet, dann wird neu angefangen zu zählen.
In deinem Fall sehe ich schon die Möglichkeit, dass es in Summe zu einem Krankengeldbezug kommen könnte, je nachdem wie oft und aufgrund welcher Diagnose du noch fehlst.
Schwangerschaftsbedingtes Krankengeld kannst du aber zumindest im Elterngeldantrag ausklammern lassen, so dass du dort keinen Nachteil bekommst.
Ich wünsche dir alles Gute 🍀
Erstmal vielen Dank für die liebe Antwort :)
Also auf die Schwangerschaft an sich wie gesagt wurde ich zusammengerechnet 4 Wochen bis jetzt krank geschrieben. Ich weiß nicht die 3 Tage die ich mich so zwischen durch krank melde werden dort ja nicht mit rein gerechnet oder?
Meine letzte Krankmeldung war auf die Diagnose Gleitwirbel, da ich einen habe und extreme Rückenprobleme habe. Die dürften dann ja nicht in die ersten Diagnose mit rein zählen oder?
Laut meiner KK fällt man ins Krankengeld , egal wie oft die Diagnose wechselt. Also nur die Kranktage sind relevant und nicht die Diagnose. Hast du dir ein Bein gebrochen und bist 6 Woxhen krankgeschrieben und hast danach noch ne Grippe , hast du leider Pech und bekommst weniger Gehalt. Hier wird allerdings oft was anderes erzählt. Bin mir deswegen also auch nicht zu 100% sicher, denke aber das die KK es ja am besten wissen müsste. Würde da einfach mal anrufen.
Und lies mal deinen Vertrag durch, in meinem Arveitsvertrag steht das das Krankengeld bis zu 24 Monate durch den AG aufgestockt wird aufs normale Gehalt im Langzeit Krankenfall. Vielleicht hast du ja Glück, auch wenn das AG nur noch selten machen.
Und evtl könntest du mit dem FA über ein Teilzeit BV sprechen? Das du statt Vollzeit nur noch halbtags arbeitest und weniger belastet bist und dich dann nicht ständig krankmelden müsstest.
Hallo zur Krankmeldung wurde bereits alles gesagt, was wichtig ist.
Ein Tipp von mir: rede mit deinem Gyn. Dieser kann dich auch ins Beschäftigungsverbot schreiben. Da bekommst du volles Gehalt ohne Abzüge. Bei mir wurde das in der 1. Schwangerschaft gemacht, da ich durch meine Rückprobleme aus der Schwangerschaft nicht mehr schlafen konnte - ergo nicht mehr Autofahren konnte (Sekundenschalf und ich bin Pendler). Also war ich nicht mehr arbeitsfähig (home office gab es zu diesem Zeitpunkt bei uns noch nicht). Es wäre zumindest eine Option, die man mal in Betracht ziehen könnte, denn du hast ja noch ca. 10-14 Wochen Schwangerschaft vor dir.
Naja, aber wenn du nicht mehr arbeitsfähig warst, wärst du eigentlich AU gewesen!
Die Gyn darf nur ein medizinisches BV aussprechen. Und das gibt es, wenn Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist! Ich weiß, dass das viele FÄ anders handhaben, aber wenn es blöd kommt, kann das zu ernsten Problemen führen.
der arzt darf nur ein Bv ausstellen, wenn das Leben der Mutter oder des Kindes gefährdet ist, alles andere kann die Approbation kosten. Wird sicher kein Arzt machen
Soviel ich weiß, werden alle Diagnosen, die Schwangerschaftsbedingt zusammenhängen, zusammengezählt. Zb Übelkeit aufgrund der SS und Rückenschmerzen aufgrund der SS. Da würdest du nach 6 Wochen ins Krankengeld fallen.
Solltest du aber zb. wegen einer Erkältung oder Knochenbruch krankgeschrieben werden, die ja nichts mit der SS zu tun hat, zählt das separat.
Schwangerschaftsbedingte Aus werden immer zusaengerechnet. Das kannst du am ICD.10 Code Sehen, warum du krankgeschrieben wurdest.
Aber wenn du nun wegen Gleitwirbel krank bist, ist das eine neue Erkrankung. Was schwierig werden kann ist der Fakt, dass die vorherige Krankheit abgeschlossen sein muss, um nicht trotzdem in Krankengeld zu fallen. Das könnte die Kasse bei einer Schwangerschaft nicht so sehen, da die Symptome ja quasi erst mit Geburt wirklich verschwinden. Übelkeit etc kann ja immer wieder auftreten.
Ruf am besten bei deiner Kasse an und frag nach, wie der Stand ist, die müssen dir das sagen.