Einkommensunterschiede und kein Elterngeld

Wir gehören zu diesen Menschen, die mit den neuen Regelungen knapp über den Einkommensgrenzen liegen und kein Elterngeld mehr bekommen.

Ich verdiene in TZ 2400€ netto im Monat. Mann verdient deutlich mehr als ich. Wir haben getrennte Konten, er zahlt aber die Fixkosten.

Jetzt denken wir über ein zweites Kind nach. Ich würde aber aufgrund des Einkommens meines Mannes keine 1600€ Elterngeld bekommen. D.h. ich wäre in dieser Zeit von ihm abhängig. Das gefällt mir gar nicht. Auch wenn die Beziehung gut läuft, ich finde es einfach unfair. Es kann immer irgendwas passieren und dann steht man als Frau blöd da. Gerade als Berufsanfängerin ohne hohe Rücklagen.

Wie kann man das lösen? Hat das vllt sogar jemand vertraglich geregelt?
Ist jemand in einer ähnlichen Situation?

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Wieso findest du das unfair? Es ist doch genauso sein Kind, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft- selbstverständlich hat er für euch aufzukommen. Zumal er so gut verdient Wieso sollte das der Steuerzahler finanzieren?

"Ungerecht" fände ich in eurem Fall eher das von Dir angedachte Modell: der Vater verdient weiterhin 100%, hat keine zusätzlichen Ausgaben.
Die Mutter steckt zurück, begnügt sich mit erheblichen finanziellen Einbußen und schaut, dass sie mit 1.600 zurecht kommt.
Der Steuerzahler (=wir alle) machen es möglich, dass der Vater ja nichts für seine Familie "abknapsen" muss.

Ich hoffe mal sehr für dich, dass du es in eurer Konstellation bisher nicht versäumt hast, dir eine Art "Entschädigung" für deine Einkommenseinbußen durch die Teilzeitarbeit geben zu lassen? Er zahlt hoffentlich wenigstens für dich einen hohen Beitrag in eine Altersvorsorge? Du hältst ihm ja den Rücken frei- ohne dich könnte er nicht so viel verdienen. Das Kind ist nicht nur "dein" Privatvergnügen.

Ich erlebe - leider - immer mehr Frauen, die aus falsch verstandener Emanzipation denken, sie müssten mit getrennten Konten wirtschaften, wollen auf Biegen und Brechen unabhängig sein- sind dann aber diejenigen, die für die Kinder komplett einseitig zurückstecken - und lassen sich dabei finanziell komplett "über den Tisch ziehen".

Bearbeitet von auchvaeterhabenpflic
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Auch wir sind Steuerzahler finanzieren den Sozialstaat, indem wir sehr viel Steuern zahlen. Jegliche Elterngeldzahlungen ab einer bestimmten Grenze komplett zu kappen finde ich nicht fair.

Wie gesagt, er bezahlt alle Fixkosten. Einen finanziellen Ausgleich zahlt er auch.

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Das ganze ist dazu gedacht, dass man während der Elternzeit "über die Runden" kommt.
Ist euer Haushaltseinkommen eben so hoch dass ihr es nicht bekommt müsst ihr was tun.
Vielleicht wechselt dein Partner die Tätigkeit, er weniger verdient und ihr Elterngeld beziehen könnt.

Wer über 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, ist für mich nicht auf das Elterngeld angewiesen.

Bearbeitet von lucystern
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Dein Mann ist von dir abhängig, da du euer Kind versorgst und ihm die Arbeit ermöglichst.

Wärt ihr getrennt lebend, müsste er für dich und das Kind Unterhalt bezahlen- das muss er jetzt quasi auch…
Er muss dich und die Kinder unterhalten und da er so viel verdient, ist der Steuerzahler raus

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Bei so einem großen Einkommensunterschied würde ich mich immer beraten lassen, welche Absicherungen und Ausgleichszahlungen da sinnvoll sind. Gerade der Rentenausgleich ist natürlich sehr wichtig. Aber auch über Vollmachten und Testament solltet ihr reden, am besten vor der Hochzeit, aber es geht auch später noch. Es gibt ja nicht nur das "Szenario Trennung", sondern auch "Arbeitsausfall/schwerer Unfall/Todesfall", das man bedenken sollte. In Eurem Fall würde ich dringend empfehlen ein gemeinsames Konto für die Fixkosten einschließlich Lebensmittel, Kleidung für die Kinder einzurichten, auf das ihr beide Zugriff habt. Darauf zahlt ihr dann anteilig von Eurem Gehalt Geld ein, d.h. wenn du in Elterzeit gehst, muss er das voll übernehmen. Dann musst du nicht jedesmal zu ihm gehen und um Geld von seinem Konto bitten, wenn du Ausgaben für die Familie tätigst. Denn das Einkommen gehört zunächst mal dem, der es erwirtschaftet. Er ist aber euch gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Was dann die Vermögensbildung angeht, so lebt ihr ja in einer Zugewinngemeinschaft, es sei denn ihr seid nicht verheiratet oder habt Gütertrennung vereinbart.

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Unser Jahreseinkomme ist unter der Grenze somit erhalte ich Elterngeld. Dennoch haben wir es so geregelt, das ich seit unsere erste Tochter da ist und ich Elterngeld erhalten und dann nur noch Teilzeit gearbeitet habe, mein Mann extra für mich in die Altersversorge einzahlt und das auch im Fall einer Scheidung mir gehört. Da ich die finanziellem Einbußen habe um mich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern.
Mein Mann und ich haben gleichwertige Positionen und Bildung/ Weiterbildung und somit hätten wir auch den ähnlichen finanziellen Nachteil. Für mich war aber klar dass ich mehr zu Hause sein möchte mit den Kindern.
Wir haben alle Konten gemeinsam und es muss sich niemand rechtfertigen wenn etwas gekauft wird. Größere Ausgaben werden natürlich besprochen.
Ich finde allerdings dass die neue Regelung Frauen schon mehr in eine Abhängigkeit zum Partner bring wenn dieser viel verdient und es somit nicht unbedingt gerecht ist der Frau gegenüber.
Ich würde an deiner Stelle mit dem Partner besprechen dass für deine Altersversorgung etwas fest angelegt wird und dir auch monatlich ein Betrag zusteht oder ihr ein gemeinsames Konto einführt.

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Darf ich fragen, wie ihr das geregelt habt, dass die Altersvorsorge dir nach der Scheidung alleine zusteht? Normal würde sie ja in den Zugewinn fallen. Habt ihr dazu einen Ehevertrag aufgesetzt?

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Wir haben das über einen extra Vertrag beim Anwalt machen lassen damit dieses Geld nicht unter den Zugewinn fällt damit ich einfach abgesichert bin und keinen Nachteil habe da ich ja seine 50 % Arbeit im Haushalt und der Kinder Großteil übernehme und er dafür voll arbeiten kann.

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Ich habe zwar ein Jahr lang Elterngeld bekommen, bin danach aber vorerst weiter wegen unserer Tochter Zuhause gewesen und hatte somit auch kein Elterngeld mehr.

Wir haben es so gemacht, dass wir ein Konto für ALLE Fixkosten der Familie hatten. Wir haben ausgerechnet was hier benötigt wird und mein Mann hat den entsprechenden Betrag monatlich auf das Familienkonto überwiesen. Den Rest seines Einkommens hat er zu 50% behalten und die anderen 50% mir überwiesen. Somit hatte jeder die gleiche Summe zur freien Verfügung um seine persönlichen Kosten und Freizeitvergnügen zu finanzieren.

Bearbeitet von Test999
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Hallo,

deshalb wirtschaften mein Mann und ich schon immer (= seit wir zusammen wohnen) gemeinsam.
Wir haben nur gemeinsames Geld, egal wieviel da von welcher Seite beigesteuert wird. Das erspart solche Fragen, wie du sie jetzt hast. Für uns passt das so und sind sehr zufrieden damit. Ich finde es schräg, wenn ich bei Freunden von uns sehe, das diese beim Einkaufen Dinge wie Shampoo, Deo, spezielle Lebensmittel getrennt zahlen.

Ganz bestimmt kann man das vertraglich regeln, man kann ja alles vertraglich festhalten. Aber was würdest du denn in den Vertrag schreiben wollen? Das dein Mann dir in der Elternzeit Betrag X monatlich zahlt? Sollte m.E. selbstverständlich sein, das du Zugriff auf Geld hast und bedarf maximal eines Gespräches. Oder das er dir im Falle einer Trennung Summe X bezahlt? Das wäre ja über Unterhalt ebenfalls klar. Sorry, ich verstehe es nicht.

Wie sind denn die Kosten jetzt bei euch aufgeteilt? Du schreibst zwar, er zahlt die Fixkosten, aber was ist damit genau gemeint? Lebensmittel u.ä. auch? Worauf ich hinaus will: wieviel trägst du denn bei? Es müssten doch von deinen 2400 Euro jede Menge übrig bleiben. Wenn du dich unwohl fühlst ohne Einkommen während der Elternzeit, leg vorher was zur Seite.

Zur konkreten Frage, wie man es lösen kann, sehe ich zwei Möglichkeiten:
Entweder akzeptieren, das in der Zeit eben der Mann alle Kosten alleine tragen muss und besprechen, das du Zugriff auf Geld bekommst (Zugriff zu seinem Konto oder auf ein neues, gemeinsames).
Oder vorher sparen.

Auch wir würden jetzt kein Elterngeld mehr bekommen - hier bin aber ich diejenige mit dem deutlich höheren Einkommen.
Wenn wir noch ein Kind bekommen wollten würden wir es genauso machen, wie wir es vor Jahren (ich bekam 1800 Euro Elterngeld) gemacht haben: vorher Geld ansparen und bei Bedarf heranziehen.

LG N.

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Aber was soll passieren?

Wenn ihr euch trennen wollt und die Kinder bei dir leben zahlt er Unterhalt für die Kinder, Betreuungsunterhalt für dich und ich denke, dann wärst du auch wieder Elterngeldberechtigt. Da würde ich einfach mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.

Für den Todesfall solltet ihr anderweitig vorgesorgt haben.

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