TZ in Elternzeit BV

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Beschäftigungsverbot und Teilzeit in Elternzeit.

Mein erstes Kind ist 02/23 geboren. Meine Elternzeit geht bis 02/25. Ich arbeite aktuell nebenbei in Teilzeit. Ich überlege meine Elternzeit und auch die Teilzeit bis 09/25 zu verlängern und danach dann wieder Vollzeit zu arbeiten. Der Plan von meinem Mann und mir ist es jedoch im Sommer 2025 mit Baby Nr.2 zu starten. In der ersten SS bin ich aus gesundheitlichen Gründen ins BV gekommen. Ein BV für SS 2 ist nicht unwahrscheinlich.
Wie verhält es sich, wenn ich in der Teilzeit schwanger werde und ins BV gehe und dann nach 1-2 Monaten meine Elternzeit endet und wieder mein Vollzeit Vertrag greifen würde?
Wäre das dann erst das Teilzeit Gehalt und dann mein Vollzeit Gehalt im BV?

Vielen Dank!

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Ja, Du würdest dann nach dem Ende der vereinbarten Teilzeit wieder Dein Gehalt aus Vollzeit bekommen.