Hallo,
ich hab durch eine langwierige Erkrankung mit mehreren Krankenhaus Aufenthalten meinen Arbeitsplatz verloren. Ich bin zur Zeit immer noch krankgeschrieben vor allem aus psychischen Gründen. Im August kann ich endlich meine Reha antreten. Da jetzt Sommerferien sind würde ich gerne mit meinen Kids ein paar Tage wegfahren. Ich weiß das man beim Arbeitsamt Urlaub beantragen kann. Soweit ich weiß auch erst kurz vorher. Kennt sich da jemand mit aus? Kann das Amt das verweigern? Durch die AU bin ich ja zur Zeit nicht vermittelbar.
LG anonymous
AU, Arbeitslos und Urlaub
Die sog. Ortsabwesenheit kann verweigert werden, wenn dadurch deine Vermittlungschancen verschlechtert werden. Entschieden wird dieses von deinem Arbeitsvermittler.
Da du aber ohnehin au bist, dürfte das in deinem Fall keine Rolle spielen. Insgesamt hast du 21 Tage in Jahr das Recht, ortsabwesend zu sein. Das ist sowohl im SGB II als auch im SGB III so.
Generell sollte die Ortsabwesenheit etwa 14 Tage vorher beantragt werden, so lautete die Vorgabe. Ich habe aber schon häufig sehr viel kurzfristigere Anträge genehmigt.
Machst du es nicht und bist einfach so weg und es fliegt auf, dann erhältst du für diese Zeit keine Leistungen.
Geht online oder bei uns auch per Mail bzw. im Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler.
Hallo,
danke für deine Antwort. Dann werde ich mal schauen ob ich das online hin bekomme. Mir hatte man im Dez. gesagt eine Woche vorher. Aber erzählt wurde mir schon viel. Oft hat es nicht gepasst. Liest sich so als wärst du vom Fach?
LG anonymous
Ja, aber Jobcenter.
Huhu, ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du das tun willst?
Du möchtest ein paar Tage weg fahren, heißt für mich maximal ne Woche und du bist doch dem Amt keine Rechenschaft schuldig, wo du bist.
Doch, sie muss tatsächlich die Ortsabwesenheit beim Arbeitsamt beantragen, bzw. diesem mitteilen und auch die Dauer. Sie bekommt schließlich ALG.
Oh das ist ja verrückt.
Danke für die Erklärung
Hallo,
Antrag schreiben und darstellen, warum das auch gerade für die psychische Gesundheit der Kinder vorteilhaft ist. Kinder leiden tatsächlich, wenn sie die einzigen sind, die nichts zu erzählen haben. Falls es Krankheiten gibt, die durch anderweitigen Aufenthalt gebessert werden, also z.B. Asthma mit Aufenthalt an der See, sowieso.
Wenn Deine Bemühungen um einen neuen Job plausibel sind, ist auch Abwesenheit von der Wohnadresse legitim.
LG, Semmel