Hallo,
unser Sohn wurde am 25.07.2023 geboren und ich habe am 28.06.2024 zum letzten Mal Elterngeld bekommen. Bei meinem Arbeitgeber habe ich zwei Jahre Elternzeit eingereicht, bleibe also noch etwa ein Jahr zu Hause. Da ich mich aber nach etwas Abwechslung sehne, möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung (Zeitung austragen) beginnen. Ist das ab sofort ohne Kürzung des Elterngeldes möglich, da ja die letzte Zahlung schon gelaufen ist oder muss ich den 1. Geburtstag unseres Sohnes abwarten?
Danke für eure Hilfe!
Elterngeld: Wann nach letzter Zahlung wieder arbeiten ohne Kürzung zu riskieren?
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Ab dem 26.7. kannst du ohne Kürzung arbeiten.
Aber: du benötigst die Erlaubnis deines AG, wenn du woanders arbeiten möchtest.
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Hattest du nicht unlängst gesagt, dass man keine Erlaubnis des Arbeitgebers braucht, wenn man einen Nebenjob - und vielmehr wird Zeitung austragen ja nicht sein - ausüben möchte?
Ich lese und lerne sehr gern aus deinen Beiträgen. Aber jetzt bin ich etwas verwirrt. Wäre schön, wenn du das kurz aufschlüsseln könntest.
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Außerhalb der Elternzeit brauchst du keine Genehmigung, innerhalb ja, da dein AG dich ja vielleicht selber braucht und auf Minijob Basis einsetzen möchte.