Arbeit hier jemand auf der Rentenkasse oder kennt sich aus

Hallo, es geht um die hinterbliebenen Rente, kann mir jemand sagen ob Steuerfreie Einnahmen bzw Aufwandsentschädigungen der Witwenrente angerechnet bzw abgezogen werden? LG

1

es geht um steuerfrei Leistungen von den Krankenkassen, für eine selbstbeschaffene Haushaltshilfe...

2

Guten Morgen,
Mein Wissensstand (ich arbeite nicht bei der Rentenkasse) ist folgender:

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet folgende Einkommen auf eine Witwenrente an:

- Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
- Elterngeld
- Vergleichbare ausländische Einkommen

Sprich alles was dem Einkommen zuzuordnen ist und dem Lebensunterhalt dient. Gelder für eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe, sprich zweckgebunde Gelder wie auch Pflegegeld oder Klamottengeld, sind bzw werden meiner Wissens nach nicht berücksichtigt.

3

Hast du schon auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung nachgelesen?
Da ist doch viel erklärt. Hier z.b.:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/einkommensanrechnung.html

Außerdem kann man da auch einen Termin ausmachen und sich beraten/ Fragen beantworten lassen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/beratungstermin_vereinbaren/beratungstermin_vereinbaren.html

Kostenloses Servicetelefon
0800 1000 4800
Mo - Do 08:00 - 19:00, Fr 08:00 - 15:30