Handelt "das Amt" tatsächlich so?

Mein Schwager, der glaubt alles zu wissen, behauptet, dass Bürgergeldempfängern nicht mehr wie früher "ganz normal" die Miete bezahlt wird, zb nach einer Trennung, bei Auszug aus dem Elternhaus über 25 oder aus gutem Grund etc.

Er sagt, aus Gründen der Kostenersparnis stecke man bedürftige Singles mittlerweile quasi zwangsweise in Wohngemeinschaften mit wildfremden Menschen, egsl ob das passt oder nicht, ob da einer klaut, der zweite raucht, der dritte Drogen nimmt...

Ich glaube das aber nicht wirklich, ausser in Notunterkünften wie Obdachlosen- oder Flüchtlingseinkünften, wo es wirklich um die Frage geht, ob man dort oder unter der Brücke schläft und man in der Regel auch wenig Besitz hat.

Weiss jemand verlässlich, ob es echt so ist, wie er sagt?

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Natürlich ist das nicht so. Wer sollte denn das auch organisieren? Das Jobcenter hat wirklich anderes zu tun als WGs zu gründen. Das SGB sieht sowas auch nicht vor. Was dein Bekannter vielleicht meint sind wirklich Notunterkünfte, die aber eben nicht als dauerhafter Wohnraum gedacht sind.

Komische Story.

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Ne ganz sicher nicht, aber mal abgesehen davon frag ihn doch mal woher er seine Weisheiten hat und ob er sie belegen kann. Das sind so helle Köpfchen die einen Sch... hören und alles glauben ohne mal darüber nachzudenken.

Ela

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bei einer TRennung ist erst mal der Partner zuständig. und weil man über 25 ist, zahlt nicht grundsätzlich das Amt.
wenn du ausziehen willst, und das nicht kannst, musst du vorher eine Genehmigung des Amtes haben um den MIetvertrag zu unterschreiben

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Pauschal auch wieder falsch. Nur wenn man verheiratet war und der Ex über genügend Einkommen verfügt, ist er zuständig.

Warum schreibst du immer wieder sowas?

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Das hat sie doch so geschrieben: erstmal der Partner. D.h. ja nicht, dass er zahlen kann. Aber er ist vorrangig zuständig.

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Nein, das ist absoluter Quatsch.

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Kann es sein, dass dein Schwager dich auf den Arm nehmen wollte?

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Leider nicht. Der hat da irgendwas aufgeschnappt und glaubt, den Durchblick zu haben. Humor hat er eher wenig

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Ich kenne eine Bürgergeldempfängerin, da ist der Sohn ausgezogen und ihre Wohnung war zu groß.

Sie hat aber so schnell keine angemessene behindertengerechte kleinere Wohnung gefunden, da wurde sie angeschrieben das man ja dann ein Flüchtling bei ihr unterbringen könnte. Als wg 😅

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Musste sie, oder durfte sie ablehnen?

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Sie war beim Anwalt , der hat das geklärt und es kam nicht zur wg.

Später hat sie dann auch eine andere Wohnung gefunden.