Erbe ausschlagen

hallo ,meine Mutter hat vermutlich nicht mehr lange zu leben .sie wurde heute 87 , ist aber ein Pflegefall und leidet an vielen lebensverkürzenden Krankheiten.
mein Kontakt zu ihr ist seit ca. 15 Jahren sehr schlecht aus vielen Gründen . jahrelang hatten wir gar keinen Kontakt mehr.
es gibt noch meine Schwester , die sich aufopfernd um sie kümmert , dazu 4 Enkel und 2 Urenkel.
ich möchte nun für mich das Erbe komplett ausschlagen , da ich von ihr nichts haben will und mir , meiner Meinung nach , auch nicht zusteht.
ich möchte meinen Anteil meinen 2 Töchtern übergeben.

was muss ich tun ?

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Du sagst, Dir steht nichts vom Erbe zu, weil Du Dich nicht gekümmert hast. Wieso sollte dann Deinen Kindern etwas zustehen - und ich meine die Frage nicht rechtlich, sondern "moralisch".

Du könntest anderweitig das Erbe einfach annehmen und dann über Dein Erbe (oder zeitiger), den Kindern "ihren/Deinen" Anteil abgeben. Aber erst pseudoverantwortlich "steht mir nicht zu" verkündne um dann über Ecken die Kinder erben zu lassen? Naja, kann man machen.

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Du kannst im Todesfall zum Notar oder Nachlassgericht gehen und das Erbe dort ausschlagen.

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Das läuft tatsächlich über das Gericht. Denn ich hatte vor ca. 10 Jahren auch mal Post vom Gericht das mein Vater das Erbe seiner Mutter nach deren Tod ausschlug. Angeblich wegen Überschuldung. Ich wußte aber das es ganz sicher nicht stimmt. Daher hab ich das Erbe angenommen. Sonst hätte ich noch für meinen Sohn ausschlagen müssen.
So gesehen eigentlich keine aufwendige Sache!

Ela

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ein Erbe kann man erst nach dem Tod aussschlagen.

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Bedenke dabei, das ihr für die Beerdigung zuständig seid.

Ist denn noch was zum erben da?

Bearbeitet von Fachkraft1987
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Erstmal muss Deine Mutter sterben und dann musst Du schauen, was überhaupt noch zum Erben da ist. Es könnte sein, dass sie ihr gesamtes Vermögen schon Deiner Schwester überschrieben hat, um eben zu verhindern, dass Du erbst (das schlechte Verhältnis wird ja auf Gegenseitigkeit beruht haben). Wenn das so ist, solltest Du unbedingt auch für Deine Kinder ausschlagen.

Grüsse
BiDi

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Ändert aber nichts an der Bestattung!

Erstmal eigene Mittel, dann die Angehörigen. Das hat nichts mit Erben zu tun.

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warum soll ich auch für meine Kinder ausschlagen ?
Beerdigung ist von ihrer Seite schon bezahlt worden.
kleines Vermögen ist noch da.
das schlechte Verhältnis bestand nur meinerseits.

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Im Vorfeld würde ich nichts machen. Im Todesfall kommt man ja auf dich zu, dann kannst du tätig werden und das Erbe ausschlagen.

Ich habe einen Brief von der Stadtverwaltung bekommen, das XY gestorben sein und ich im Testament ständ. Daraufhin habe ich mit der Dame, die diesen Schrieb verfasst hatte telefoniert und ihr gesagt, dass ich das Erbe nicht antreten möchte. Daraufhin hat sie mir ein Formular, genau dafür, zugesandt, ich habe es ausgefüllt und wieder zurück gesendet.

Dann, nach 5,6 Wochen bekam ich die offizielle Rückmeldung vom Amtsgericht, dass ich XY nicht mehr beerben kann, weil ich Formular SchnickiSchnacki ausgefüllt habe und somit nach Paragraf haumichtot nicht mehr erbberechtigt bin.