Vermutlich arbeitslos während EZ, wie krankenversichert und was nach EZ ?

Hey,

Ich bin nicht verheiratet, im 5. Monat Schwanger und vermutlich bald arbeitslos weil die Firma insolvent geht.

Ich habe 22 Monate Elterngeld Plus beantragt.
Wenn die Firma nun in der Elternzeit zu macht ( ich kann nicht absehen, wann es genau sein wird ), dann wäre ich arbeitslos in der Elternzeit.

Bin ich während den 22 Monaten Elterngeldbezug krankenversichert???
Ich würde die 2 Jahre Elternzeit von dem Elterngeld leben und bräuchte kein ALG1, wichtig ist nur die Krankenversicherung, da unverheiratet.
Muss ich mich da in der Elternzeit um etwas kümmern?

Wie sieht es nach den 22 Monaten aus ?
Ich würde mir dann zum Ende der EZ einen Job suchen, aber falls das nicht direkt klappt:

Wann muss ich mich arbeitslos melden? Direkt bei Insolvenz oder bei Ende der EZ ?

Bekomme ich dann nach der EZ ganz normal ALG 1 ?
Woran wird das bemessen, da ich ja 2 Jahre in EZ war ?
Bin ich dann über ALG1 versichert?

Vielleicht war jemand in der gleichen Situation und kann mich aufklären…

Ich finde im Internet nichts genaues dazu, wie man in der EZ krankenversichert ist. Mein Elterngeld wird zum Glück hoch ausfallen, da ich noch 12 Monate vor Mutterschutz voll arbeiten werde und daher das volle Elterngeld bekomme, deswegen würde ich parallel kein AlG1 benötigen, sondern im worst case erst nach der EZ…

Als Arbeitslose habe ich ja eigentlich garkeine EZ sondern nur Elterngeldbezug, aber ist dieser krankenversichert und Sozialversichert oder kommen irgendwelche Kosten auf mich zu?

Liebe Grüße

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Während des EG Bezuges bist du beitragsfrei versichert. Danach, wenn du keinen AG mehr hast, musst du deine Kv selber zahlen.

Wenn dir nach der Ez Alg 1 zusteht ( musst eine Kinderbetreuung nachweisen) , bist du über das Alg 1 versichert.

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Stimmt nicht ganz. In Bayern ist man z.B
nach Elterngeldbezug weiter über das bayerische Familiengeld ( bis zum 3 Geburtstag) versichert. Wenn es in anderen Bundesländern ähnliche Leistungen gibt, könnte das auch der Fall sdin

Bearbeitet von Samara
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Das gibt es nur in Bayern.

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Huhu, ich gehe deine Fragen mal durch :)

So lange du Elterngeld bekommst, bist du darüber krankenversichert. Wenn dein Elterngeld ausläuft und du auch keine anderen Leistungen wie ALG im Anschluss bekommst, musst du dich selbst freiwillig krankenversichert. Das kostet dann vermutlich ca. 200€/Monat.

Über ALG 1 wärst du auch krankenversichert. Das ALG kannst du erst bekommen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, heißt wenn du eine Betreuung für dein Kind hast und auch nachweisen kannst. Du musst dich auch erst dann arbeitslos melden, wenn du wirklich wieder arbeiten kannst, dafür gibt es nach der Elternzeit keine Fristen. Wichtig ist, dass dein Anspruch von vor der Elternezit verfällt, wenn dein Kind 4,5 Jahre alt ist. Du müsstest dich also vorher melden oder wieder arbeiten. Du hast technisch keine Elternzeit ohne Arbeitgeber, kannst natürlich aber auf eigene Kosten krankenversichert zuhause bleiben so lange du möchtest.
Wenn du später als 18 Monate nach der Geburt ALG 1 beantragst, wird dein ALG nicht anhand deines letzten Gehaltes berechnet, sondern fiktiv. D.h. es liegt je nach Abschluss (Ausbildung, Bachelor, Master) bei Vollzeit zwischen 1000 und knapp 2000€, dafür gibt es eine Tabelle. Wenn du dich nur 20 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, gibt es nur die Hälfte.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

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Auch bei einer Insolvenz besteht das Arbeitsverhältnis solange, bis die Kündigung erfolgt ist. Sobald Du die hast, musst Du Dich beim Arbeitsamt melden. Ausserdem solltest Du beachten, dass wenn Du vor Mutterschutz ALG1 oder Insolvenzausfallgeld beantragen musst, diese Lohnersatzleistungen mit 0€ in die Elterngeldberechnung einfliessen.

Grüsse
BiDi

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sobald die Firma konkurs anmeldet, musst du dich im Arbeitsamt melden, Deine Elternzeit meldest du da genauso an.
Wichtig ist die Arbeitslos meldung, weil eventuell Löhne nicht mehr bezahlt werden oder sozialabgeben nicht bezahlt wurden, da springt das Arbeitsamt ein. Ausserdem bist da dann auch weiter krankenversichert.

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Elternzeit wird nicht beim Arbeitsamt angemeldet. Und ohne AG hat man keine

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Elterngeld kannst du ja noch gar nicht beantragt haben, das geht erst nach der Geburt.
Kann auch sein, dass du nur 21 Monate Elterngeld bekommst, da du mehr als 2 Basis für den Mutterschutz brauchst.
Solange du Elterngeld beziehst, bist du Beitragsfrei weiter versichert, auch ohne AG. Nach dem Bezug musst du die Krankenversicherung selbst bezahlen, arbeiten gehen oder alg 1 beantragen, wofür du aber eine Betreuung brauchst.