Hallo ich habe am 24.05.24 mein letztes Elterngeld erhalten und muss aber doch länger zuhause bleiben. Kind wurde am 24.06.23 geboren. Wollte jetzt Kiz beantragen. Hierzu zählen die letzten 6 Monate. Da mein Mann Vollzeit arbeitet und derzeit in STK3 ist macht es noch Sinn für den Kiz die Steuerklasse zu wechseln? Wird dort nach netto gegangen ?
Wann würde ich dann den Kiz beantragen ? Im Dezember? Dann zählt Juni bis Dezember? Oder doch erst Januar? Da die letze EG Zahlung noch für den Juni war ?
Wann richtiger Zeitpunkt für Antrag KiZ ?
Steuerklasse wechseln bringt nichts, die Familienkasse kann verlangen, dass die Steuerklassenkombination mit dem besten Netto gewählt wird. So lange dein Mann Alleinverdiener ist, werden die also so oder so darauf bestehen, dass er in der 3 bleibt.
Ich würde es jetzt schon beantragen und darauf hinweisen, dass dein EG jetzt wegfällt. Wenn sie dann wegen der vergangenen Zahlungen nicht bewilligen, beantragt du einfach im Dezember noch mal.
Denkt auch an Wohngeld! Oft gibt es beides in Kombination.
Dort ist auch die Frage, ob Wohngeld bezogen wird. Wenn ich gleichzeitig den Antrag stelle, was soll ich dann angeben ?
Kann KIZ rückwirkend gezahlt werden?
alle Zahlungen sind ab Antrag
Es kommt auf das Einkommen Mannes an, ob ihr was bekommt.
Natürlich darf er nicht in die schlechtere Steuerklasse gehen um sein Netto zu verringern.
Das ist Unsinn, wieso sollte er nicht in die schlechtere Steuerklasse gehen dürfen?
Weil er sich damit bedürftig macht! Sie hat kein Einkommen!
Einkommen aus Elterngeld wird im Zuflussmonat (Zahlungsmonat) angerechnet. Wenn dein letztes Elterngeld im Mai 2024 kam, dann hast du ab Juni 2024 kein Einkommen.
Es wird das Bruttoeinkommen abzgl. der Sozialabgaben gerechnet. Also ein Steuerklassenwechsel würde schon etwas an der Berechnung ändern. Und was die andere Nutzen schrieb (dass die Familienkasse eine bestimmte Steuerklasse verlangen kann), stimmt nicht. Zumal dein Mann ja jetzt die Steuerklasse wechseln könnte und im Dezember 24 kann die Familienkasse ja nicht rückwirkend die Steuerklasse ändern lassen.
Achso, nicht vergessen:
Steuerrückerstattungen vom Finanzamt zählen auch als Einkommen und sind anzugeben.
Ich habe eine (zugegebenermaßen ältere) Info gefunden, dass die Familienkasse das durchaus kann. Wenn, wie du schreibst, Steuerrückzahlungen allerdings auch als Einkommen gelten, ist es ja völlig egal welche Steuerklasse gewählt wird und ändert auch nichts an der Berechnung.
Bitte gibt mir den Link zu der Info. Mir ist das nämlich neu (falls das so ist).