Hallo,
wenn man von der Krankenkasse Geld bekommt, weil man bei einem Bekannten nach einer OP als Haushaltshilfe tätig war, ist dieses Geld dann zu versteuern? Bzw. muss man die Einnahme in der Einkommensteuer angeben?
"Gehalt" Haushaltshilfe im Kranheitsfall steuerpflichtig?
ja sicher. sie rechnet es mit der KK ab
Nein, muss man nicht!
Wieder mal eine falsche Antwort!
https://www.iww.de/lgp/archiv/bfh-mit-der-guenstigsten-loesung-kein-progressionsvorbehalt-fuer-leistungen-der-krankenkasse-bei-krankheit-des-ehepartners-f1200#:~:text=Leistungen%20der%20gesetzlichen%20Krankenkasse%20f%C3%BCr,dem%20Progressionsvorbehalt%2C%20entschied%20der%20BFH.
Dein Link betrifft nahe Angehörige.
Die Threaderöffnerin spricht aber von Bekanntem, also keinem nahen Angehörigen. Dein Link trifft also hier nicht zu.
Es kommt auf euer Verhältnis an. Seid ihr nahe Angehörige, dann sind die Zahlungen steuerfrei und der Steuersatz erhöht sich nicht, da die Zahlungen nicht unter dem Progressionsvorbehalt fallen.
Seid ihr aber nicht Angehörige, fallen die Leistungen unter dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz für die anderen Einkünfte steigt dadurch.
Ich als Großnichte und Person, die sich kümmert, falle darunter.
https://www.steuern.de/pflegegeld-versteuern
Die Threaderöffnerin ist aber nicht verwandt, sondern es handelt sich um einen Bekannten und da gelten andere Regeln als bei dir.
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/steuerfreie-leistungen-der-krankenkasse.html
Die Zahlungen sind steuerfrei.
Liebe Grüße