Zweites Kind? Elterngeld? Was macht Sinn?

Hallo ihr lieben,
wir beschäftigen uns gerade mit dem Gedanken bzgl. einem zweitem Kind.
Unser erstes Kind kam im Dezember 2023 auf die Welt.
Das soll jetzt nicht makaber klingen, aber ich mache mir auch über den finanziellen Aspekt Gedanken.
Also ich beziehe kein Elterngeld plus, wenn wir jetzt also z.b. wieder schwanger werden würden wenn Kind 1 ein dreiviertel Jahr ist.
Von was würde sich dann mein Elterngeld berechnen? Von meinem ursprünglichen Gehalt ja eigentlich nicht mehr oder?
Würde es da eher Sinn machen vorher wieder Teilzeit arbeiten zu gehen?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten

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Die Kinder dürfen ca. 17 Monate auseinander geboren sein, damit Frau das gleiche Elterngeld bekommt.

Grundsätzlich kannst Du maximal die ersten 14 Lebensmonate Deines ersten Kindes aus der Berechnung fürs Elterngeld von Kind zwei ausklammern lassen. Vorausgesetzt, Du hast in diesen Monaten Elterngeld (plus) bezogen. Wenn Ihr einen kurzen Abstand plant, dann lohnt es sich vermutlich also, das Elterngeld auf 14 Monate zu strecken. Dann könntest Du die Monate bis einschließlich Februar 25 ausklammern lassen.

Zusätzlich kannst Du den Mutterschutz von Kind zwei ausklammern lassen. Der müsste dann spätestens am 31.03.25 starten, damit Du keinen Monat dazwischen hast, der mit 0 zählt.

Zusätzlich gibt es übrigens noch Geschwisterbonus, bis Kind eins drei Jahre alt ist.

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Du müsstest dann den mindestsatz an elterngeld bekommen, bei meiner Freundin war die Situation ähnlich und die bekommt halt nur das allerwenigste. Wenn du mehr möchtest müsstest du glaub ich wieder ein Jahr arbeiten.
Ich hoffe ich verbreite jetzt hier keine halbwahrheiten denn komplett sicher bin ich nicht.

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Stimmt leider so nicht.

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Ich war nach dem ersten Kind 1,5 Jahre in Elternzeit und bin pünktlich zum wiedereinstieg schwanger geworden. Habe dann ein halbes jahr teilzeit "gearbeitet" - ich war sofort wieder im BV. Meine Berechnungsgrundlage war das halbe Jahr teilzeit und ein halbes jahr vollzeit, also vor dem ersten Kind, da sie nur 2 kalenderjahre auseinander liegen.

Bearbeitet von Franziska10
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Hallo, zum alternativ genannten haben wir es so gemacht: du schaust, dass der Abstand groß genug ist und gehst nach Kind 1 wieder Vollzeit arbeiten, dann berechnet es sich bei Kind 2 analog Kind 1.

Viele Grüße
Holunderbluete919