Schwanger welche Anträge

Huhu Ihr Lieben ❤️

Ich brauche eure Hilfe :( ich bin Schwanger (14.Woche) und arbeitslos geworden . Mein Vertrag lief am 30.6.2024 ab.
Jetzt bin ich total überfordert und weis nicht was ich beantragen soll. Ich habe ein Vermittlungsgespräch wegen Arbeit habe aber ein beschäftigungsverbot vor längerer Zeit bekommen .
Jetzt meinten die beim Amt wenn ich nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar bin würde ich auch kein ALG 1 bekommen.
Was/Wie und Wo kann ich beantragen 😕 falls der Fall eintritt was es wahrscheinlich eh wird .

Liebe Grüße ❤️

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In erster Linie ist dein Mann/Freund/Kindsvater für dich zuständig.
Wenn du im BV bist bekommst du kein Arbeitslosengeld, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Wenn dein Partner gering verdient könnt ihr einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dort wird dann geschaut was dein Partner verdient und ob und wieviel euch etwas zusteht. (Es wird dabei auch geschaut ob die Wohnung angemessen ist von grösse und Kosten her und man muss dort alles Angeben was man an Vermögen besitzt etc.)
Verdient dein Partner etwas mehr könnt ihr gemeinsam Wohngeld und wenn das Baby auf der Welt ist Kinderzuschlag beantragen.

Man kann auch bei der Caritas oder dem Roten Kreuz oder Kirchlichen Einrichtungen einen Antrag auf Erstaustattung stellen, dort wird geschaut ob euer Verdienst gering genug ist um Hilfen zu bekommen, geht aber nur bei einem Träger.

Ich wünsche dir alles Gute für die Schwangerschaft.

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Hier stimme ich zu!

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Oha das ist krass.. die sagte auch irgendwas am Telefon das ich mich beim Jobcenter dann vorsorglich melden sollte die würden das dann einschätzen .
Und die Krankenkasse meinte irgendwas mit Krankengeld .. da blickste nemmer durch 😅

Dankeschön 🥰

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Hast du ein BV vom Arzt oder vom ehemaligen Arbeitgeber?

Ein BV vom ehemaligen AG ist hinfällig, da es sich nur auf genau diesen einen Job bezog. Dann bist du grundsätzlich arbeitsfähig und hast Anspruch auf ALG1 und kannst dir auch einen neuen Job suchen. Das wäre auch fürs Elterngeld extrem wichtig, denn ohne Arbeit gehen diese Monate jetzt alle mit 0€ ein und dein Elterngeld fällt halt gering aus bzw. bekommst du ggf. deshalb sogar nur den Mindestsatz.

Ist es ein ärztliches BV, hast du ja von der anderen Userin schon Tipps bekommen.

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Habe das BV von meiner FÄ wo drin steht das es mit sofortiger Wirkung wirksam ist bis zum 6.12 den da gehe ich in den Mutterschutz

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In dem Fall stehst du dem Arbeitsmarkt in der Tat nicht zur Verfügung und bist nicht ALG I berechtigt.

Je nachdem würde Bürgeld in Frage kommen. Evtl gibt die Mutter-Kind-Stiftung einen Zuschuss zur Ersteinrichtung. Aber zuerst ist so oder so der Kindsvater daran.

Lebst du mit ihm in einer Partnerschaft und weißt du wieviel er monatlich verdient?

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Hallo,

Falls ihr zusammenwohnt werdet ihr zusammen als bedarfsgemeinschaft gesehen. Dadurch wird dann das Gehalt deines Mannes und eure Wohnkosten usw gegen gerechnet. Euer Bedarf wird ermittelt und falls ihr ihn nicht decken könnt gibt es Bürgergeld. Steht euch das nicht zu könnt ihr Wohngeld beantragen.
Dafür gibt es mehrere Rechner im Internet.

Leider gehen die Arbeitslosen Monate mit 0 in die EG Berechnung ein. Das heißt du wirst vermutlich nicht mehr als den Mindestsatz kriegen. Auch hier würde ich mich über Kinderzuschlag für nach der Geburt informieren.

Bearbeitet von Oktoberbaby24
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das BV bekommst du eigentlich vom Arbeitgeber, falls der weg ist, istz es das BV auch

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Sie schrieb doch schon, dass es ein medizinisches BV ist. Das bekommt man natürlich nicht vom AG!

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Sie schreibt hier sehr oft Dinge, die unwahr sind. War früher unter anderem Nick schon so.

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