Wie richtig Elternzeit planen?

Hallo zusammen.
Ich bekomme im Oktober mein erstes Kind. Es war nicht geplant schwanger zu werden.
Mein Partner und ich wohnen nicht zusammen, sind zwar auf der Suche aber es ist scheinbar nicht so einfach was zu finden.
Mein Partner verdient ca 2000€ netto, zahlt aber Unterhalt für seinen Sohn und geht demnächst in Privatinsolvenz. Ich bekomme 1800€ netto, befinde mich aber im BV seit Anfang an.

Ich nehme die Elternzeit alleine, da wir nicht zusammen wohnen gelte ich also als alleinerziehend glaube ich.
Darf ich dann 14 Monate Elternzeit nehmen ?
Ich nehme aus diesem Jahr noch den gesamten Urlaub mit (36 Tage) und für das Jahr in Elternzeit bekomme ich 24 Tage.
Kann ich die Urlaubstage an die Elternzeit hängen ?
Ich würde halt gerne die 14 Monate nehmen und anschließend den Urlaub um dann auf 20 Wochenstunden wieder anfangen zu arbeiten .
2 Jahre Elternzeit sind leider nicht drin, weiß jetzt schon nicht wie ich die Elternzeit finanziell schaffen soll. Unterhalt kann ich von meinem Partner nicht erwarten.
Ich habe keinerlei gespartes (außer 1000€ auf nem tagesgeldkonto für Notfälle)
Unter 1 Jahr möchte ich mein Baby nicht zur Betreuung geben.

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Ja, da du nicht mit deinem Partner in einem Haushalt lebst, wirst du 14 Monate EZ nehmen können. Die Frage ist ob sich das ändert, wenn ihr zusammen zieht.

Bedenke bei deiner Betreuungsplanung, dass sehr in vielen Bundesländern oder Kommunen neue Kinder immer nur zum 1.8. annehmen, also wenn Kinder eingeschult werden und dann neue nachrücken können. Hier hat man dann also mit Geburtstermin im Oktober ein Problem, entweder man sucht sich einen Platz ab dem 10. Lebensmonat oder man kann erst wieder einen mit fast 2 Jahren bekommen. Da würden deine 14 Monate also nicht ausreichen, um das zu überbrücken. Unterjährig muss man sehr viel Glück haben und bekommt nur einen Platz wenn jemand umzieht o.ä.

Ich kann dir daher nur dringend empfehlen bei deinem AG 2 Jahre EZ anzumelden und dir das EG die ersten 14 Monate voll auszahlen zu lassen. Dann musst du mit dem EG zwar ggf. länger haushalten und immer versuchen was zurück zu legen, du bist aber gleichzeitig ab dem 15. Lebensmonat flexibel wieder bis max. 32 Std. Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen ohne Abzüge.

Bitte mache einen Fehler nicht: Lass deinen Freund trotz seiner Privatinsolvenz und der Unterhaltsverpflichtung für ein anderes Kind nicht aus der Verantwortung und vor allem, lass ihn nicht kostenlos bei dir wohnen oder füttere ihn mit durch. Mit ihm im Haushalt hast du womöglich finanzielle Nachteile was offizielle Stellen und Ämter betrifft und zudem schleicht sich dann womöglich schnell eine Selbstverständlichkeit ein. Über alles was du ihm leihst, für ihn bezahlst oder auch nur regelmäßige Fixkosten für ihn mitträgst solltest du Buch führen oder es besser gar nicht machen.

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Dein Partner ist dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Das wird auch geprüft, was er zahlen kann.
Erst dann kannst du staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Viele wollen ihr Kind nicht mit 1 Jahr in die Betreuung geben. Machen es aber, weil sie sich mehr als 1 Jahr nicht leisten können

Bearbeitet von Fachkraft1987
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Zu Unterhalt ist dein Partner verpflichtet.

Du solltest 2 Jahre Elternzeit anmelden und dann nach 14 Monaten Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Du brauchst nach der Geburt Steuerklasse 2, um die 14 Basismonate zu bekommen.

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Weil es noch nicht erwähnt wurde: Falls dein Partner nachweisbar keinen Unterhalt zahlen kann, gibt es Unterhaltsvorschuss vom Staat. Den müsstest du gesondert beantragen. Heißt zwar "Vorschuss", muss aber nicht zurück gezahlt werden, wenn er wirklich nicht zahlen kann.
Geht allerdings nicht, wenn ihr zusammen wohnt. Das würde ich mir also an eurer Stelle gut überlegen!