Übergang Gehalt - Mutterschutzlohn - Elterngeld

Hallo! :-)

Ich bin gerade noch schwanger und plane zur Zeit die Elternzeit, Elterngeld etc.
Was sich mir grad nicht ganz erschließt - wie genau läuft das mit dem Übergang der verschiedenen "Gelder"?

Mein normales Gehalt bekomme ich ja bis zum Start Mutterschutz, danach während des Mutterschutzes den Mutterschutzlohn (GKV + AG - zusammen 100% meines Gehaltes) und nach dem Mutterschutz dann Elterngeld.

Nun frag ich mich folgendes:

- Merke ich einen Unterschied zwischen meinem normalen Gehalt und den Mutterschaftsleistungen während des Mutterschutzes? Oder geht da ganz normal zum gewohnten Datum (Monatsende) weiter das Gehalt meines Arbeitgebers auf dem Konto ein?

- Wenn ich z. B. am 25.09. mein Kind bekomme, geht der Mutterschutz ja bis zum 19.11. Bekomme ich dann Ende November noch anteilig bis 19.11. 100% meines Gehalts - also (Gehalt/30)*19? Und das Elterngeld wird ja nach Lebensmonaten gezahlt. Also bekomme ich das dann immer am 24. eines Monats (also zum ersten Mal am 24.12.) überwiesen?

Mir ist das alles nicht ganz klar und ich bin verwirrt, wie ich das alles genau berechnen muss, um die Zeit finanziell zu planen. Und habt ihr sonst noch irgendwelche Tipps?

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Hallo,

du merkst einen Unterschied, denn normalerweise zahlen die Krankenkassen in nur 2 Raten, einmal alles für vor der Geburt und dann nachdem du nach der Geburt die Geburtsurkunde eingereicht hats, nochmal alles für nach der Geburt. Der Arbeitgeber hingegen wird die Differenz jeweils zum üblichen Zeitpunkt zahlen. Du bekommst also am Anfang des Mutterschutzes mehr von der Krankenkasse als für diesen Zeitpunkt anteilig richtig wär, aber dann bis nach der Geburt erstmal nichts mehr und vom AG anteilig weniger (13€ pro Tag abgezogen). Nach der Geburt ebenso: Große Summer von der Krankenkasse und weniger als üblich vom AG. In Summe damit für den Zeitraum das gleiche wie sonst vom AG. Und ja, wenn der Mutterschutz mitten im Monat endet wird anteilig das "normale Gehalt" gezahlt, wie du es dachtest, abwr eben abzüglich dem Teil der KK, denn der kam ja schon kurz nach der Geburt.
Den Übergang zum Elterngeld wirst du wahrscheinlich auch merken, denn es ist sehr gut möglich, dass dein Elterngeldantrag noch nicht bearbeitet ist, bis der Mutterschutz vorbei ist. Somit bekommst du dann erstmal garnichts (außer Kindergeld) und irgendwann dann die Nachzahlung wenn der Antrag bearbeitet ist. Für diese Zeit sollte man also unbedingt Rücklagen bilden

Bearbeitet von Yosan
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Lieben Dank für deine ausführliche Antwort! Das hat mir noch nie jemand erklärt, wie das z. B. mit der Krankenkasse läuft - gut zu wissen. Wäre vermutlich ziemlich verwundert gewesen :D

Was mir noch nicht ganz klar ist: Startet das Elterngeld dann direkt anschließend an den Mutterschutz? Weil das wird ja nach Lebensmonaten (also in dem Beispiel dann immer am 24. eines Monats) ausgezahlt, der Mutterschutz geht aber ja nur bis zum 19.11. (da Berechnung ja 8*7 Tage). Gibt es für die fünf Tage dazwischen dann gar keine Leistungen?

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Du beantragst das Elterngeld ja am dem ersten Lebensmonat, denn der Mutterschutz zählt ja als Elterngeldmonate. Für die Zeit des Mutterschutzlohnes frisst aber der Mutterschutz, weil er angerechnet wird, das Elterngeld auf. Am Übergang wird also anteilig noch Elterngeld gezahlt, je nach genauen Umständen. Das hängt ja auch davon ab, ob das Kind vor dem ET kommt oder nicht, wieviel Überlappung es da in welche Richtung gibt. Bei mir ist es z.B. grad so, dass der letzte Tag des Mutterschutzes gleichzeitig der 1. Tag des 3. Lebensmonats ist. Da wird beim Elterngeld also dann für den 3. Lebensmonat anteilig was abgezogen und erst im 4. Lebensmonat die komplett reguläre Summe gezahlt.

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