Finanzen

Hallo zusammen, ich bin etwas Verzweifelt.

Meine Frau hat noch bis März Elternzeit und danach war geplant das ich 3 Monate in Teilzeit gehe. Dies geht nun leider nicht durch einen gezwungen Jobwechsel.

Jetzt haben wir ein Riesen Loch in der Betreuung quasi von März bis September wenn das Kindergarten Jahr losgeht.

Wohngeld ? Ändert sich was an der Zahlung wenn meine Frau oder ich den Antrag stellen??

Bürgergeld würde sie es bekommen auch wenn sie einen Gültigen Arbeitsvertrag hat nur nicht gehen kann wg. der Kinderbetreuung ?

Mini Job wird bei beidem angerechnet oder ??

Ich habe echt keine Ahnung wie das nächste Jahr passen soll 😒

Vieleicht hat ja jemand eine Idee oder ich habe etwas nicht beachtet.

Jetzt schon einmal vielen Dank.

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Sowohl Wohngeld als auch Bürgergeld sind (auch) davon abhängig, wieviel Du verdienst. Wenn Euer gemeinsames Einkommen ausreichend ist, gibt es nix. Für's Wohngeld ist der Arbeitsvertrag nicht relevant und auch für's Bürgergeld ist es ok, Elternzeit zu machen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Ja, Minijob ist Einkommen und wird angerechnet.

Ich würde mal schauen, ob ihr schon eher einen KiTa-Platz kriegen könnt oder nach einer Tagesmutter für die Übergangszeit Ausschau halten. Ein bisschen Zeit habt Ihr ja noch.

Ausserdem kannst Du doch auch beim neuen AG Teilzeit in Elternzeit beantragen. Oder braucht es für die Betreuung des Kindes bestimmte Schichten deinerseits, die jetzt nicht mehr da sind?

Grüsse
BiDi

Bearbeitet von bi_di
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Hi

Ihr solltet vielleicht noch bei eurer planung Berücksichtigen, dass die Kinderbetreuung normalerweise mit einer Eingewöhnung von 2-4 Wochen startet und das ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt.

Falls ihr Bürgergeld bekommen solltet (wie gesagt abhängig von dem noch vorhandenen Einkommen), gibt es verschiedene anrechnungsfreie Beträge. Nachzulesen beispielsweise hier:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/fragen-und-antworten-zum-buergergeld-art.html


Wir haben auch die Situation mit fehlender Betreuung und nun eine Tagesmutter. Das war aber alles nicht so einfach wie man manchmal meint, aus folgenden Gründen :

- Tagesmutter kann teurer sein als KiTa
- nicht viele betreuen für absehbar nur ein paar wenige Monate
- das Kind muss das „mitmachen“ mit Eingewöhnung und Betreuungsumfang
-zu guter letzt…muss man auch erst einmal eine finden die Kapazitäten so entsprechend frei hätte wie ihr es braucht.

Viel Erfolg wünsche ich Euch.

🍀

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Bis März ist ja noch lange Zeit, da könnt ihr jetzt Ausschau nach Tagesmüttern oder Kita Neueröffnungen halten. März bis September sind ja 6 Monate, plus mindestens 4 Wochen Eingewöhnung, was war denn da der Plan? 3 Monate Teilzeit reichen ja nicht aus, um das Kind zu Hause zu betreuen?
Du hast das Recht beim neuen AG in Elternzeit zu gehen, hat mein Mann bei seiner Einstellung so besprochen und durchgezogen. Oder deine Partnerin arbeitet erstmal am Wochenende/Nachts und ihr wechselt euch in der Betreuung ab. Nicht ideal, aber machbar.

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Eine Tagesmutter schnell suchen in anderen Kitas anfragen auf den nächsten 20km

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Warum meldest du nicht einfach Elternzeit an beim neuen AG und beantragst Teilzeit in Elternzeit?

Verstehe das Problem nicht!

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Weil es bei dem Neuen Arbeitgeber einfach nicht geht. Also ist es ein Grosses Problem. Wir kommen aus Köln und hier selbst eine Tagesmutter zu finden ist wie die Wohnungssuche ein Abenteuer.

Ausserdem hätten meine Frau und ich die selben Arbeitszeiten also so ca.

Ich werde einfach versuchen alles zu beantragen was iwie geht mal sehen was dabei rumkommt.

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Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Da kann der AG überhaupt nichts machen.

Deshalb beantragt man Elternzeit auch nicht sondern teilt sie einfach nur mit

Bearbeitet von verena43
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Ich verstehe die ganze Planung nicht. Ihr hättet doch so oder so ein Loch in der Betreuung gehabt. Oder was hättet Ihr mit dem Kind von Juni bis September (plus Eingewöhnung, also eher Oktober) gemacht?

Wie lange hat Deine Frau denn Elternzeit angemeldet? Wenn sie weniger als zwei Jahre angemeldet hat, kann der Arbeitgeber die Verlängerung verweigern. Habt Ihr also schon geklärt, ob der AG überhaupt zustimmt?

Und tatsächlich bin ich auch verwundert, dass bei Deinem neuen AG deutsches Recht nicht gilt. Arbeitest Du von Köln aus im Ausland? Elternzeit zu nehmen ist ein Anspruch jedes betreuenden Elternteils. Seltsamerweise lese ich hier immer wieder, dass Frauen völlig selbstverständlich auch für mehrere Jahre in Elternzeit gehen, es für deren Männer aber vollkommen unmöglich ist, Elternzeit zu nehmen. Weil der Arbeitgeber es nicht will. Fakt ist: Es ist Dein Recht. Und es liegt an Dir, ob Du Dein Recht durchsetzen willst, oder nicht. Wir haben aktuell einen arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsmarkt. Die (unterschwellige) Drohung, dass Elternzeit für Papa die Kündigung durch den Betrieb bedeutet, kann man aktuell wohl eher lächelnd übergehen.