Hallo zusammen,
ich bin Lehrerin in NRW, Beamtin und schwanger. Meine FÄ hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgestellt, da Risikoschwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen besteht.
Jetzt frage ich mich im Nachhinein, was das konkret für mich bedeutet.
Darf ich gar nicht mehr arbeiten oder werde ich dann quasi im homeoffice beschäftigt?
Im Internet steht quasi überall was anderes und meine SL kann ich erst Ende der Sommerferien danach fragen.
Vielleicht kennt sich von euch ja jmd aus.
Individuelles Beschäftigungsverbot Lehrerin
Du darfst auch nicht im HO arbeiten.
Danke dir!
Bei einem individuellen Beschäftigungsverbot ist jede Art von Arbeit gefährlich für dich und das Kind. Aus diesem Grund darfst du keinerlei Arbeit nachgehen. Als Lehrerin hast du wahrscheinlich keinen Zweit oder Nebenjob, aber wenn du einen hättest dürftest du auch diesen nicht mehr ausüben.
Danke dir für deine Erklärung. Dann geb ich das meiner SL mal so weiter. LG
Wie, du gibst es weiter? Das wissen die genau.
der Betriebsarzt kann das aber prüfen,( Bei Lehrern ist das das Gesundheitsamt) denn ein BV vom FA darf es nur geben, wenn dein Leben oder das des ungeborenen Kindes in Gefahr ist, sollte dies nicht der Fall sein, wird es für die/ den FA sehr teuer iund kann bis zum verlust der Approbation führen.
Das kann gerne überprüft werden, ich bin ja nicht grundlos eine Risikoschwangere!
Danke dennoch für den Hinweis.
Das wird gerne dazu gesagt, da eine Risikoschwangerschaft in den seltensten Fällen ein ärztliches BV rechtfertigt.
Viele, wenn nicht gar die meisten, ärztlich ausgestellten BVs sind rechtlich nicht ausreichend haltbar.