Wir überlegen gerade, wie wir EZ und EG aufteilen.
Ein möglicher Plan ist, dass ich bis ca. zum 15. LM zuhause bleibe/reduziere und mein Mann dann ab dem 16. bis ca. 26. LM. Wir möchten das EG als EG plus möglichst lange strecken. Dass das vom ET abhängt und nicht für 26 Monate reichen wird, ist uns bewusst.
Nun meine Frage: Wenn der Bezug des Vaters erst nach dem 14. LM beginnt, erfüllt man dann trotzdem die Bedingungen, um 14 statt 12 Monate Basiselterngeld aufteilen zu können? Oder müssen beide mindestens zwei Monate bis zum 14. LM beziehen?
Ich werde da aus den Informationen nicht so ganz schlau. Ich finde nichts, was das ausschließen würde, aber auch nichts Konkretes, dass es geht.
Besten Dank!
Elterngeld plus für Vater erst nach dem 14. LM?
die REchtslage:
Für Geburten ab dem 1. April 2024: Basiselterngeld können Sie nur für maximal 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes gleichzeitig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bekommen. Das heißt auch: Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen - maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben.
Wenn Sie die Mutter des Kindes sind, gelten bei Ihnen die Lebensmonate, in denen Sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, als Monate, in denen Sie Basiselterngeld bekommen. Das bedeutet: Sie verbrauchen diese Monate als Basiselterngeldmonate. Es spielt keine Rolle, ob Sie für diese Monate tatsächlich Basiselterngeld beantragen oder nicht. In diesen Monaten können Sie weder ElterngeldPlus noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit frei entscheiden, welche Variante des Elterngelds er bekommen möchte. Als Basiselterngeldmonate gelten auch Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt beim Basiselterngeld außerdem:
Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten
können Basiselterngeld für mehr als 1 Monat gleichzeitig mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner bekommen.
Das hatte ich alles gelesen, es beantwortet allerdings nicht meine Frage.
Wieso nicht?
Ihr könnt nur bis zum 14. LM BASISelterngeld beziehen. Danach geht nur noch EG-plus. D.h. dass ihr bzw dein Mann diese 2 Monate auch danach bekommt allerdings eben nur noch als (bis zu 4)EG-plus-Monate und nicht mehr als Basismonate.
Ja, danke, das weiß ich, hab ich vielleicht ungenau ausgedrückt. Wir wollen überhaupt nur Elterngeld plus beziehen (außer im Mutterschutz, wo es ja nicht geht). Die Frage ist, ob es die in dem Fall vier zusätzlichen Monate auch gibt, wenn sein Bezug überhaupt erst nach dem 14. Monat startet.
Das scheint ja so zu sein, wenn ich deine Antwort richtig verstehe. Hättest du dafür eventuell eine Quelle? Danke!
Ich weiß nicht, ob du das als Quelle durchgehen lässt, aber bereite doch einfach den Elterngeldantrag vor. Musst du ja sowieso machen.
Würde eure Aufteilung nicht gehen, käme eine Fehlermeldung.
Nach alter rechtslage kann ich dir sicher sagen, dass es geht, weil wir es genau so gemacht haben. Nach neuer geht es meines Wissens nach auch.
Lieben Dank!
Basiselterngeld kann er dann nicht mehr beziehen, sondern nur noch EGplus.
Ihr müsst außerdem darauf achten, im 15. LM EG zu beziehen, da er ansonsten gar keinen Anspruch mehr hätte.