Reisekostenabrechnung

Wie ist es geregelt, wenn man auf dem Hin-oder Rückweg einen betrieblich veranlassten Termin wahrnimmt. Gefahren mit dem eigenen PKW und auch ein Umweg. Wird dann der Weg zur Tätigkeitsstätte (liegt vor) abgezogen?

Hat da jemand Ahnung und kann mir auch die Quelle nennen?

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Wie es ganz korrekt rechtlich ist, bzw ob es da Urteile dazu gibt, kann ich dir nicht sagen, hier wird es so gehandhabt:

Die Anfahrt zu diesem Termin gilt als Dienstreise und wird natürlich abgerechnet.

Natürlich startet/endet eine solche kurze Reise zum Termin meist im Büro.

Wenn der Ort des Termins aber sinnvollerweise besser von zu Hause aus angefahren wird, es also aufgrund der Strecke unsinnig wäre, zuerst ins Büro und dann dort hin zu fahren, wird natürlich ab der eigenen Heimatadresse abgerechnet und auch problemlos erstattet. Gleiches gilt, wenn man nach einem Kundentermin direkt nach Hause fährt.

Aber wie gesagt: Experte für Reisekostenrecht bin ich nicht, nur selbst oft unterwegs.