Pflichtversicherung Elternzeit

Ich kapiere gar nichts mehr.
Wenn ich bis zur Geburt pflichtversichert war und 5 Monate nach der Geburt (arbeite nach MS wieder VZ) aber aufgrund eines Gehaltsanstieges freiwillig versichert bin - muss ich dann, wenn ich von Monat 8-12 wieder in EZ gehe, die KK-Beiträge selbst zahlen? Oder Falle ich, weil ich vor der Geburt ja pflichtversichert war, in diese kostenfreie Versicherung während der EZ? Wer kann helfen?

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wenn du die KK beiträge selbst zahlst bist du nicht mehr pflichtversichert und musst die selbst zahlen

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Falls du mit einer Person in der gesetzlichen Krankenversicherung verheiratet bist, zahlst du so oder so keine Beiträge.

Aber da man im umgekehrten Fall: bis zur Geburt freiwillig versichert, nach ein paar Monaten arbeiten wieder unter der Grenze bei späteren start der EZ keine Beiträge zahlen muss gehe ich davon aus dass wenn du wirklich aus der Pflichtversicherung rutscht du dann auch Beiträge zahlen musst. Wenn du aber nur durch das voraussichtliche Einkommen in 2024 in die freiwillige Versicherung gelandet bist und dann 2024 in Elternzeit gehst und daher dein Einkommen für 2024 wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, kannst du deinen Arbeitgeber auffordern dich wieder als gesetzlich versichert zu melden. Da empfiehlt es sich mit der Personalabteilung deines Arbeitsgebers zu sprechen. Ansonsten werden dir die zuständigen Personen bei deiner GKV auch genauere Informationen liefern.