Elterngeld Berechnung für Kind 2

Hallo,
Ich bin derzeit in Elternzeit und beziehe bis Anfang Oktober Elterngeld plus (662€).
Aktuell bin ich wieder schwanger (ET 30.10.2024).
Kind 1 ist zur Geburt von Kind 2 dann 22 Monate alt.
Seit Juli 2023 arbeite ich während der elternzeit als Minijobber (520 Euro)..
wie berechne ich, wie viel Elterngeld ich UNGEFÄHR bekomme, sobald Kind 2 da ist ? Möchte gerne wieder 2 Jahre Elterngeld beantragen. Ich weiß und verstehe nicht, ob die Einkünfte aus Minijob miteinzählen.. oder wird das Gehalt berücksichtigt, welches ich vor Kind 1 bekommen habe in vollzeit ?

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Der Elterngeld Rechner hat mich nicht weiter gebracht, da dieser nicht alles berücksichtigt was für mich relevant wäre. Zumindest meine ich das es so wäre 🙈 sorry aber das Thema überfordert mich

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Wann genau ist denn der Geburtstag von Kind eins?

Der Mutterschutz für Kind zwei geht ja im September los.

Damit sind September 2023 bis August 2024 Bemessungszeitraum. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins kannst Du ausklammern und durch Monate von vor der Geburt von Kind eins ersetzen lassen. Es dürften so sechs bis sieben Monate übrig bleiben. Für Juli und August zählt Dein Minijob, die anderen gehen mit 0 ein.

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Sorry, falsch gelesen. Den Minijob machst Du ja schon seit 2023. Der zählt also in allen Monaten.

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du kannst 14 Monate ausklammern,

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Kann sie hier eben nicht, weil sie seit letztem Jahr schon wieder arbeitet.

Bitte schreib doch nicht ständig falsche Sachen.

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Ok, scheinbar geht das hier doch und ich wurde falsch beraten, sorry dann für diesmal.

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Kind 1 im Dezember 22 geboren wurde?
Wie schon gesagt wurde ist dein Bemessungszeitraum Sept 23 bis Aug 24. Bis inkl. Februar kannst du ausklammern, es bleiben 6 Monate mit Minijob (520€).
Bei deinem Elterngeld gehe ich mal von einem groben Nettogehalt von etwa 2000€ vor der Schwangerschaft aus.

D.h. du rechnest (2000+520)÷2=1260
1260×0,65=819

Du würdest also grob 800-850€ Basis EG/
400-425€ EG Plus bekommen beim 2. Kind.

Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes, also
900€ Basis / 450€ Plus.
Aufgrund dieses Geschwisterbonus macht es auch Sinn, diesmal nicht auf 22 Monate das Elterngeld zu strecken, sondern bis zu. 3. Geburtstag in maximal 14 Monaten alles aufzubrauchen, um den vollen Bonus mitzunehmen.

Falls du nicht arbeitslos bist und im Anschluss an den EG Bezug deine Krankenkasse selbst zahlen musst, sollte sich das rechnen!

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Sie macht doch den Minijob schon seit letztem Jahr Juli, da kann sie nicht einfach das ausklammern. Die Monate, in denen sie Geld erwirtschaftet hat, zählen doch alle zur Berechnung.

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Nein, das ist falsch. So lange man Elterngeld bezieht, können die Monate ausgeklammert werden. Auch, wenn man Verdienst hat währenddessen.

Bearbeitet von Imalya
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