Mutterschaftsleistungen, wenn Vertrag endet?

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen, wie es ist, wenn der AV einen Tag vor oder genau am Tag des Beginns des Mutterschutzes ausläuft? Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Wenn ja, von wem? In welcher Höhe?
Muss ich mich da an meinen AG wenden für oder an meine Krankenkasse?

Bin total verwirrt. :(

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Endet der Vertrag vor dem Mutterschutzbeginn, auch wenn du nur einen Tag arbeitslos bist, ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Wenn der Vertrag erst im Mutterschutz endet oder nahtlos am letzten Tag davor, ist die Krankenkasse für dich zuständig.
In beiden Fällen bekommst du während des Mutterschutzes in der Regel ca. 67% deines Nettogehaltes ausgezahlt, einziger Unterschied ist, von wem.

Bearbeitet von Imalya
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Danke! Wird wohl eine sehr nahtlose Geschichte. Dann wird mein Elterngeld höher sein als die Mutterschaftsleistungen - d.h. ich bekomme normal das Elterngeld in den ersten 8 Wochen nach Geburt? Und 6 Wochen vorher die 67% von der Krankenkasse?

Bearbeitet von bluelagoonx
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Nein, du bekommst 14 Wochen Mutterschutzgeld und erst dann Elterngeld.

6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach, sollte das Kind am ET oder danach kommen.
Kommt es vorher werden die fehlenden Tage von vor der Geburt hinten ran gehängt und erst dann bekommst du Elterngeld.

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wenn du arbeitlos wirst, musst du dich 3 Monate vorher im Amt melden, auch schwanger, falls nicht, kann das Amt Alg 1 kürzen oder sperren

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Ich glaube, für ALG1 komme ich als Studentin eh nicht infrage

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Theoretisch schon, wenn du neben dem Studium vorher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden die Woche hattest.
Unter Umständen auch, wenn du Werkstudentin bist, aber vor dem Studium sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Da es bei dir aber eine Überlappung mit dem Mutterschutz zu geben scheint, ist es in deinem Fall nicht relevant- nur, falls jemand anders mitliest, den es betrifft.

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Hallo,
bei einem befristeten Vertrag musst du dich MINDESTENS 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt melden, um keine Sperre zu riskieren.
Endet der Vertrag VOR Mutterschutzbeginn (wenn auch nur einen Tag), ist zunächst das Arbeitsamt für dich zuständig. Aber nur sehr kurz. Mit Beginn der Mutterschutzfrist wird man automatisch beim Arbeitsamt abgemeldet. Die Krankenkasse zahlt dann das Mutterschutzgeld in Höhe des ALG1.

https://www.aok.de/pk/leistungen/schwangerschaft-geburt/mutterschaftsgeld/

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Aber nur, wenn ich vorher eine gewisse Zeit gearbeitet habe, oder? Bin noch im Studium und habe erst 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet in 2023, jetzt nochmal für 6 Monate befristet.

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Wenn du die 12 Monate damit voll hast, würde das reichen. Wurdest du tatsächlich korrekt als Werkstudentin abgerechnet? Also keine KK sowie Arbeitslosenversicherung? Dann wird es natürlich schwierig.

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Ich meinte, wenn der Mutterschutz genau am Tag oder ein Tag VOR Vertragablauf anfängt, sorry!