Hallo Liebe Community,
ich brauche eure Hilfe. Undzwar befinde ich mich gerade in Elternzeit mit meinem ersten Kind noch bis zum 31.05.2026. Jetzt ist es so dass ich mein 2. Kind bekomme ET - 28.08.2024.
Kann ich denn für mein 2. Kind einfach ab dem 01.06.2026 wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen oder wie ist das?
Ich bitte um eure Hilfe 😫
Danke im voraus.☺️
In Elternzeit erneut Schwanger!
"Kann ich denn für mein 2. Kind einfach ab dem 01.06.2026 wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen oder wie ist das?"
Nein, nur bis zum 27.8.2027, also nur noch etwas über ein Jahr.
"(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kinde"
Ich habe überall gelesen das man für jedes Kind 3 Jahre Anspruch hat… ich bin verwirrt.
Man kann durchaus EZ bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag nehmen.
Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich
Es macht Sinn die EZ von Kind 1 zum neuen Mutterschutz zu beenden, damit du erneut 14 Wochen den Mutterschutzlohn erhältst, den du bei Kind 1 bekommen hast.
Dann nimmst du drei Jahre von Kind 2 und kannst dann den Rest von Kind 1 nehmen meine ich.
Ich habe sie nicht beendet weil ich Bürgergeld beziehe. Also kann ich die 3 Jahre nicht einfach so dranhängen?
Ah ok.
Dann hast du ja eh keine Elternzeit, diese gibt es nur für Menschen, die arbeiten.
Rein theoretisch kannst du pro Kind 3 Jahre nehmen und somit auch bis zum 1.6.2029 Elternzeit nehmen. Bei deinem Arbeitgeber die Zeit zu nehmen ist kein Problem.
Bürgergeld wird dir aber nur so einfach in der Elternzeit gezahlt, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, also nur bis zum 28.8.2027.
Dann erwartet das Amt von dir, dass du deinen ruhenden Arbeitsvertrag mit bis zu 20 Stunden wieder aufnimmst und dein Kind in eine Betreuung geht. Gehst du ab dem 28.8.27 keine 20 Stunden arbeiten, bekommst du keine Leistungen mehr vom Amt.
Also könnte ich die 3 Jahre dranhängen?
Du kannst Elternzeit nehmen bis zum 1.6.2029.
Bürgergeld bekommst du nur bis zum 28.8.2027.
Die Zeit dazwischen müsstest du dann anders/selbst finanzieren.