Anteil verschenken

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Folgendes: eine Erbengemeinschaft erbt ein Haus.
Kann einer der Erben seinen Anteil an seine Kinder verschenken? Oder muss das Haus erst veräußert werden?
Danke

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Natürlich kann auch das Haus, bzw. Anteile an die Kinder verschenkt werden.
a) Das Ganze muss über einen Notar laufen
b) Je nach Wert des Erbteils wird Schenkungssteuer fällig
c) Wenn die Kinder minderjährig sind, muss u.U. ein Ergänzungspfleger beim Familiengericht bestellt werden.

Grüsse
BiDi