während der Elternzeit wieder schwanger werden? Wieviel Elterngeld beim zweiten Baby?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich hier der ein oder andere mit Elterngeld aus. Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich habe insgesamt 3 Jahre genommen. Zwei Jahre Elterngeld plus und fast ein Jahr dann ohne Einkommen. Vor der Elternzeit bin ich normal einer Beschäftigung nachgegangen und kriege etwas mehr als den Mindestanspruch. Meine kleine ist 10 Monate alt und wir wollen bald wieder versuchen schwanger zu werden, da wir keinen großen Altersunterschied wollen. Wie ist es dann mit dem Elterngeld? Wie wird das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet? Kriege ich da nur den mindest Elterngeld Anspruch oder ähnlich wie jetzt?

Danke ♥️

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Hey, also meines Wissens bleibt das Elterngeld gleich bei einem altersabstand von bis zu 14 Monaten und alles darüber hinaus wird dann der Mindestsatz.

Vielleicht kannst du ja Wohngeld und kinderzuschlag beantragen?

Empfehle dir auch, die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig zum Mutterschutz von Kind 2 zu beenden. Da du dann nämlich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss erhältst.
Es gibt in jeder Stadt auch eine Schwangerenberatung und an die Elterngeldstelle kannst du dich auch mit fragen wenden.

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Bei EG Plus darf der Abstand fürs gleiche EG 16 Monate sein, und natürlich führt NICHT alles darüber hinaus zum Mindestsatz. Es reduziert nur das EG…

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Dann wurde ich wohl falsch informiert 🙈

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Man muss ungefähr nach 6 Monaten wieder schwanger werden. Bei Facebook gibt es gute Elterngeldgruppen, die dir das genauer ausrechnen können.

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Du bekommst beim zweiten Kind zusätzlich einen Geschwisterbonus, solange das Geschwisterkind unter drei Jahre alt ist. Das sind in deinem Fall 75 Euro. Wenn du innerhalb der Elternzeit schwanger wirst, werden die ersten 14 Monate quasi ausgeklammert, für jeden Monat darüber hinaus bekommst du dann weniger, bis du irgendwann beim Basissatz bist.

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Genau so wurde uns das auch bei der Elterngeldstelle erklärt

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Super danke! Versteh ich das richtig, dass die ersten 14 Monate in meiner Elternzeit nicht beachtet werden und quasi das berücksichtigt wird, was ich vor den 14 Monaten verdient habe? Zählen die 14 Monate vorher ab Schwangerschaft oder ab Geburt meines zweiten Kindes?

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Den Mindestsatz bekommst du, wenn du in den 12 Monaten vorm neuen Mutterschutz gar nicht bzw. kaum gearbeitet hast.

Das gleiche EG bekommst du, wenn der neue Mutterschutz im 15. LM von K1 beginnt oder du wieder voll arbeitest in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz.

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„ du wieder voll arbeitest in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz.“

Nicht unbedingt, ich habe auch Teilzeit gearbeitet und trotzdem das gleiche Elterngeld (plus Geschwisterbonus) bekommen. Da mein Gehalt in Teilzeit auch zum Höchstsatz EG geführt hat.

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Meine Antwort bezog sich auf die Frage der TE. Diese bekommt laut Angabe etwas mehr als Mindestsatz. Somit ist meine Antwort vollkommen korrekt.