Kinderzuschlag/Wohngeld

Hallo,

wir erwarten nächstes Jahr unser zweites Kind. Aktuell arbeitet mein Mann vollzeit und ich teilzeit. Ich werde ein Jahr Elterngeld beziehen und dann wieder teilzeit arbeiten gehen. Die Schwangerschaft war nicht geplant und ich mache mir aktuell Sorgen wie es finanziell wird. Ich habe unsere voraussichtlichen Einnahmen sowohl in den Wohngeld und auch Kinderzuschlagsrechner eingegeben und scheinbar hätten wir Chancen diese bewilligt zu bekommen - keinen riesen Beträge, aber immerhin. Ich frage mich jetzt nur, in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen. Aktuell hätten wir ja keinen Anspruch. Dieser Bedarf entsteht erst mit meiner Elternzeit.

Kann mir einer erklären wie man das am besten angeht. Klar, Kindergeld und Elterngeld direkt nach der Geburt beantragen. Aber wann beantragt man Wohngeld und Kinderzuschlag? Für diese Anträge braucht man ja die Bewilligung über die genaue Höhe des Elterngelds oder? Die einzelnen Bearbeitungszeiten sind teilweise ja sehr lang. Das letzte mal haben wir ewig auf die Geburtsurkunde gewartet um die Anträge zu stellen... das würde sich ja über Monate ziehen. Hat jemanden Erfahrungen/Tipps.

Danke vorab.

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Hey,
Kinderzuschlag bezieht sich immer auf die letzten 6 Monate. Wenn ihr den Anspruch jetzt schon habt, dann würde ich es sofort machen. Sonst musst du leider 6 Monate warten und dann erst den Antrag stellen.
Wohngeld würde ich sofort machen, wenn der Elterngeld Bescheid da ist😃

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Aktuell haben wir keinen Anspruch. Erst wenn ich in Elternzeit bin. Bekommt man dann den Kinderzuschlag rückwirkend? Oder dann quasi nur für die halbe Elternzeit? Sobald ich dann wieder arbeite wird der Anspruch wieder weg sein... Wir benötigen das quasi wirklich nur für das eine Jahr

Bearbeitet von Zuschlag
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Wenn ein Anspruch auf Kinderzuschlag im Berechnungsmonat besteht, wird für sechs Monate bewilligt.
Antragstellung August 2024:
Bemessungszeitraum Einkommen: Februar 2024-Juli2024
Wenn die Berechnung ergibt, dass im August 24 kein Anspruch besteht, wird der Antrag nur für August 24 abgelehnt. Dann kannst du für September 24 einen neuen Antrag stellen.
Wenn es zu einem Anspruch für August 24 kommt, wird bewilligt für August 24-Januar 2025.
Der nächste Antrag gilt dann für Februar 25.

Rückwirkende Antragstellung geht nicht. Nur in Ausnahmefällen.

Der Anspruch wird auch nicht "wieder weg sein", wenn du wieder arbeitest. Wie gesagt, wird das Einkommen der letzten sechs Monate berücksichtigt und eine Bewilligung erfolgt immer für sechs Monate. Du kannst im Bewilligungszeitraum Einkommen in Millionenhöhe haben, das hat nur einfluss auf den folgenden Antrag.

Bearbeitet von hondihond
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Du hast einen Denkfehler.
"Ich habe unsere voraussichtlichen Einnahmen sowohl in den Wohngeld und auch Kinderzuschlagsrechner eingegeben und scheinbar hätten wir Chancen diese bewilligt zu bekommen".
Kinderzuschlag wird nicht nach den "voraussichtlichen Einnahmen" berechnet. Der Antrag gilt für den Monat, in dem er gestellt wird (jetzt 08/24). Es wird das Einkommen aus dem Bemessungszeitraum von Februar 2024 bis Juli 2024 zugrunde gelegt (die sechs vorherigen Monate).

Oh und je nachdem wie lange der Elterngeldbescheid bei euch dauert, kann es sein, dass du Monate mit 0 € Einkommen hast. Das Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf dein Konto kommt. Wenn also der Elterngeldbescheid erst nach 5 Monaten kommt, wird das Einkommen in dem Monat angerechnet, in dem die Nachzahlung auf dem Konto ist.

Bearbeitet von hondihond
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Wohngeld wird dagegen mit dem voraussichtlich zu erwartenden Einkommen gerechnet.
Würde den Wohngeldantrag daher im Geburtsmonat stellen.

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Die Anträge kannst du auch ohne Geburtsurkunde stellen und diese dann nachreichen.

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Wohngeld dauert halt. 29.03 geburt. EG bescheid nach ca 1 Monat da. Noch kein Bescheid ob bewilligt, sollten noch unterlagen nachreichen, daa war vor 2 Monaten, seitdem warten wir