Beschäftigungsverbot pflege

Hallo meine Lieben.

Ich bin aktuell in der 14SSW. Normalerweise arbeite ich auf der Intensivstation, muss nun seitdem Bekanntgabe meiner Schwangerschaft bei uns in der Notaufnahme an der Anmeldung arbeiten. Das heißt ich komme trotzdem zum kurzen Kontakt der Patienten. Z.B hatte ich schon Patienten die aufgrund ihrer Sprachbarriere nicht wussten das sie aufgrund ihrer offenen TBC ein Mundschutz tragen müssen und somit ohne kamen und mit uns gesprochen hat. Oder COVID Fälle. Wenn ich das meiner Arbeitgeberin schildere, ist ihre Aussage das ich mich auch im Bus oder in der Bahn anstecken könnte. Zusätzlich haben wir viele Obdachlose Patienten die und beleidigen und anschreien sowie nicht wirklich angenehm riechen. Durch meine Schwangerschaft bin ich sehr geruchsempfindlich und muss sagen ich geh jeden Tag mit Übelkeit und Migräne nachhause und arbeite auch fast den ganzen Tag damit. Mein Arbeitgeber möchte mir kein Beschäftigungsverbot geben und meine Frauenärztin meint solange ich keine Komplikationen habe, bekomme ich von ihr auch kein. Kann mir jemand Tipps geben? Oder kennt jemand in Köln ein guten Frauenarzt , der sowas auch ernst nimmt? Die Aussage von unserem Betriebsarzt „sie sind schwanger und nicht krank.“

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Naja du hast einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz bekommen.
Maske kannst du ja tragen wenn du es für wichtig hälst.

Da es keine gesundheitliche Gefährdung gibt ist dein FA nicht zuständig und dein AG hat dich ja versetzt und so seine Fürsorgepflicht nach gekommen.

Den ehrlich gesagt ist es nun Mal wahr... Dich an irgendwas anstecken kannst du dich auch auf der Straße, beim Einkaufen, in der Bahn oder sonst wo.. Gehst du also nie raus oder trägst Maske?

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Ok und wenn ein aggressiver besoffener mich angreift weil er warten muss? Ich mein Kind verliere? Juckt ja auch niemanden, ist ja dann nur mein Problem :) Menschen in Büros kriegen ein Beschäftigungsverbot weil was weiß ich warum, aber wenn man mit Menschen zusammen arbeitet gibt es immer Ausreden parat. „Wieso gibt es ein Personalmangel in der Pflege“.

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Mutterschutzgerecht ist das aufjedenfall nicht was ich da habe. Damit man das aber versteht muss man selber mal da arbeiten.

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Im Bereich der Pflege schickt meist der AG ins Beschäftigungsverbot. Er muss eine Risikobewertung machen und wenn er dich nicht in einem anderen Bereich, zum Beispiel im Büro zur Dokumentation einsetzen kann, dann muss er dir das Beschäftigungsverbot aussprechen.

Bin selber aus der Pflege und habe sofort das BV vom Arbeitgeber bekommen.

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Ja mein Arbeitgeber gibt dies grundsätzlich nicht.

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Das muss er aber! Bzw. kann es nicht pauschal ausschließen. Sobald du ihm die Schwangerschaft mitgeteilt hast fällst du unter das Mutterschutzgesetz. Darin sind die Richtlinien festgehalten wie er dich beschäftigen darf. Da gibt’s auch Regelungen zur Schichtarbeit und eben zur Risikoeinschätzung und Tätigkeiten die Folgen für dich und das Ungeborene haben könnten.

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Hallo,

ich bin gestern als Patient in der Notaufnahme gelandet und den ersten Arzt den ich gesehen habe, war eine schwangere Ärztin. Sie trug eine FFP2 Maske, gab mir eine und fertig. Zur Untersuchung der Gesichtsnerven, Ausschluss Facialislähmung durfte ich die Maske abnehmen.
Meine Kollegin aus der Physio arbeitet ebenfalls, macht die Hilfsmittelverordnung, Hilfsmittelverwaltung und Gruppentherapie.

Viele Grüße

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Ich verstehe was du sagen willst, jedoch ändert es nichts daran das ich den Erstkontakt mit dem Patienten habe. Das heißt ich müsste die ganze Zeit meine Maske anhaben, die Ärzte können einschätzen ob die eine brauchen bzw. Können sie danach direkt absetzten. Genauso das die Casa wo die betrunkenen und obdachlosen die wirklich unangenehmen riechen genau neben der Anmeldung ist. Ich bin hier um Tipps zu holen und nicht um mir anhören zu können „hä du bist doch nur schwanger, wofür beschäftigungsverbot.“

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Du sitzt doch an einem Thresen mit gewissen Abstand zu den Patienten. Du fasst keinen an, wechselst nur ein paar Worte.

Übel riechende Leute hat nan auch überall, deswegen bekommt man kein Bv.
Dein AG hat dich mutterschutzgerecht eingesetzt, er hat seine Pflicht getan.

Ein Bv gibt es, wenn durch die Arbeit das Leben von Mutter und Kind gefährdet ist. Ist es bei dir nicht.

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