Mit Beschäftigungsverbot nicht zufrieden

Hallo zusammen,

ich arbeite im Labor, daher habe ich sobald die Schwangerschaft bekannt war ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erhalten von der Frauenärztin.

Der Chef hat eine Gefährdungsbeurteilung für Labor verfasst, nach der ich dort nicht mehr arbeiten darf. Er hat auch eine Gefährdungsbeurteilung für das Büro verfasst, in dem ich normal arbeiten kann schwanger.

Ich finde jedoch wegen den Räumlichkeiten die eng beieinander sind mit offen Türen, dass der Büroplatz und Laborplatz schlecht oder gar nicht voneinander getrennt sind. Es gibt auch andere Gründe für die schlechte Trennung zwischen Labor und Büro, die ich einfacher halber erstmal weglasse.

Ich hab nun nach einer Beteiligung eines Betriebsarzt gefragt. Der Chef kümmert sich darum.

Nun ist die Gefährdungsbeurteilung ja immer noch nicht geklärt bis der Betriebsarzt kommt. Hab ich an ein Anrecht auch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot deswegen? Wer müsste mir dieses ausstellen? Frauenärztin oder Chef?

Vielen Dank für eure Hilfe

Tina

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Hi

Ich kann deine eigentliche Frage leider nicht beantworten, aber da ich selbst im Labor arbeite würde mich sehr interessieren, wie es geht, dass eine Tätigkeit gefährlich für das Leben von dir und dem Baby sein kann, aber keine klare Trennung zum Büro hat. Das kann ich mir gerade in der Praxis nicht vorstellen.

Wir haben auch „Doku-Zonen“ die mit dem Labor durch eine Tür verbunden sind. Im engsten Sinn keine ganz klare Trennung, da man das Labor durchqueren muss um ins „Büro“ zu gelangen. Aber darin würde ich keine Gefahr für Leib und Leben sehen beispielsweise.

Alles gute für die Schwangerschaft ☺️

Bearbeitet von Wunschkind0587
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Theoretisch braucht es keinen Betriebsarzt. Wenn du mit der Beurteilung nicht zufrieden bist, kannst du dich an die Aufsichtsbehörde wenden.

Wenn du der Meinung bist, du brauchst ein vorläufiges BV, wäre hier der AG zuständig, da es um deine Arbeitsbedingungen geht.

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Für alles, was mit deinen Arbeitsbedingungen zu tun hat, ist dein Arbeitgeber verantwortlich.