Fragen zur Elternzeit

Also ihr Lieben

Ich habe einen festen Arbeitsvertrag. Möchte gerne 2 Jahre Elternzeit, allerdings nur 1 Jahr Basiselterngeld. Danach würde ich im zweiten Jahr gerne einen Minijob auf 520 euro basis machen. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen aufgrund eines anderen Jobs ? Was muss ich beachten ich bin angestellte bei der Stadt.

Liebe Grüße und Danke

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Der AG muss über den Minijob informiert werden, bei branchengleicher Tätigkeit darf er es verbieten. Ansonsten darf er dich deswegen nicht kündigen.

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Korrekte Antwort, dem schließe ich mich an!

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Kleine Korrektur:

Der AG muss nicht nur informiert werden, man benötigt die Genehmigung , wenn man während der Elternzeit woanders arbeiten möchte.

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