Hallo zusammen,
ich möchte mich nach langen Wiederbelebungsversuchen trennen weil ich das zusammenleben einfach nicht mehr schaffe.
Ich habe eine Frage bezüglich Krediten. Wenn eine Immobilie vorhanden ist uns ein Kredit von 1200 Euro bezahlt wird, die Frau in der Immobilie bleibt weil mehrere Kinder da sind - wie ist das mit der Unterhaltsberechnung. Bezahle ich im Trennungsjahr den Kredit, müssen wir ihn teilen und er kann es beim den Unterhaltsberechnungen abziehen? Fragen über Fragen... ich bräuchte wahrscheinlich eine Beratung beim Anwalt aber ich wollte schonmal wissen, worauf ich mich einzustellen hätte.
Vielen Dank
Immobilie Kredit
Ich gehe mal davon aus ihr habt beide zusammen den Kredit abgeschlossen? Dann seid ihr auch beide weiterhin in der Pflicht den Kredit abzubezahlen. Ob ihr verheiratet, getrennt, geschieden seid und wer auch immer in dem Haus wohnt ist der Bank herzlich egal.
Er wird sicher kein Interesse daran haben, weiter an dem Kredit zu zahlen wenn er auszieht und auch du solltest daran kein Interesse haben.
Theoretisch kann er sogar Nutzungsausfall gegenüber Dir geltend machen, weil er nicht mehr in seinem eigenen Haus wohnen kann.
Kannst du denn auf Dauer die Raten des Hauses alleine bezahlen? Und deinen Ex gleichzeitig auszahlen?
Falls nein, bleibt am Ende vermutlich nur Verkauf und Kreditablösung.
Meinem Schwager damals so ergangen.
Wenn ihr beide weiter zahlt im Trennungsjahr, kann er seinen Anteil von seinem Einkommen abziehen, das zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen wird.
Die Frage ist ja auch, wie man mit der Immobilie insgesamt umgehen will bei Trennung/Scheidung. Also wem gehört denn die Immobilie? 50/50? Wie will man mit dem Vermögen umgehen bzw. mit den Schulden bei der Bank?
"Bezahle ich im Trennungsjahr den Kredit, müssen wir ihn teilen und er kann es beim den Unterhaltsberechnungen abziehen?"
Das sind alles Fragen, die ihr im so genannten Innenverhältnis klären müsst. Wenn ihr beide als Gesamtschulder im Kreditvertrag steht, schuldet ihr beide 100% der Rate. Wer diese letztendlich zahlt, ist der Bank egal.
Am einfachsten ist, wenn beide die Rate 50:50 zahlen. Dann hat Mann den errechneten Unterhalt voll zu überweisen und Frau überweist separat die Ausgleichszahlung (Miete) anteilig an den Mann. Das wäre das Sauberste.
Ansonsten gilt zu beachten, dass Tilgungsleistungen des Unterhaltspflichtigen bis zur Höhe des Wohnvorteils zu berücksichtigt sind.