Überbrückung zwischen Elternzeiten

Hallo zusammen,

kennt sich zufällig jemand aus, was man denn machen könnte, falls zwischen den beiden Schwangerschaften bzw den beiden Elternzeiten ein paar unbezahlte Monate liegen und der Arbeitgeber sagt, dass es sich für die paar Monate nicht lohnt an einem neuen Platz eingelernt zu werden?(alter Platz von den Arbeitszeiten nicht mit Schwangerschaft möglich)

Kann man da dann Bügergeld beantragen als Überbrückung oder was wäre die beste Lösung?

Hat jemand vielleicht schonmal so eine Erfahrung gemacht?

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Wenn es sich für ihn nicht lohnt, dich einzuarbeiten, dann muss er dich bezahlt freistellen. Auch er ist an den Arbeitsvertrag gebunden. Du bietest ihm ja deine Arbeitsleistung an.

Alternativ kannst du dir eine andere Arbeit suchen. Würde ich in diesem Fall aber nicht machen.

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Ich kann meinem Vorschreiber nur recht geben. Wenn deine Elternzeit ausläuft und dein neuer Mutterschutz noch nicht begonnen hat, dann gilt einfach dein alter Arbeitsvertrag, ob das deinem AG passt oder nicht.

Irgendeine Beschäftigung wird sich für dich ja die paar Monate finden lassen. Wenn dein AG dazu keine Lust hat, muss er dich bezahlt (!) freistellen.

Niemals würde ich mich auf eine Verlängerung der Elternzeit bis zum Mutterschutz einlassen. Du verschenkst unendlich viel Geld.

Bearbeitet von amy1987
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Weißt du zufällig wie das ist, wenn ich theoretisch noch in der Elternzeit bin? Habe nämlich 2 Jahre Elternzeit beantragt und Elterngeld auf 1,5 Jahre aufgeteilt. Also bin ich in der "Überbrückungszeit" zwar noch in Elternzeit wollte aber eben schon eher anfangen.
Gilt dann trotzdem noch mein Arbeitsvertrag oder erst nach Ablauf der beantragten Elternzeit?

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Das heißt, deine Elternzeit endet garnicht, sondern du würdest einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen? Dann sieht die Lage tatsächlich etwas anders aus, dein AG kann den Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Was das genau heißt, wird in der Rechtsprechung recht unterschiedlich ausgelegt. Um dagegen vorzugehen müsstest du dann tatsächlich klagen.

Falls du deine Elternzeit vorzeitig beenden willst (und wieder Vollzeit arbeiten, dann würde dein alter Arbeitsvertrag wieder gelten), kann dein AG das ablehnen. Hierfür braucht er auch keine Gründe.

Zu deiner ursprünglichen Frage, solltest du bis zum Mutterschutz nicht mehr arbeiten, könntest du natürlich prüfen, ob ihr - je nachdem was deine Partner verdient - Anspruch auf aufstockende Leistungen (Bürgergeld) oder Wohngeld/KiZ habt. Es gibt entsprechende Rechner im Netz oder auch Beratungsstellen.

Wichtig wäre auf jeden Fall die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig zu beenden. Dem kann der AG auch nicht widersprechen.

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Dein AG muss dich bezahlen, auch wenn er meint, dass er dir keinen Platz anbieten kann. Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag und die steht eine vergleichbare Stelle zu. Wie er das hinbekommt ist sein Problem.

Darauf würde ich ihn hinweisen.

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Na, dein AG ist ja drollig.
Die Allgemeinheit soll dafür aufkommen, weil er es nicht für nötig hält dich dem Arbeitsvertrag und Arbeitsplatz entsprechend einzusetzen. Dann soll er dich bitte bezahlt freistellen.
Wann endet deine EZ denn?